Bundesfinanzhof (BFH)

Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos – und das Drittanfechtungsrecht der GmbH-Gesellschafter

Wird ein Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bejaht, ist jedenfalls nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Gesellschafter den sich aus § 166 AO ergebenden Beschränkungen unterworfen sind.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs

Artikel lesen

Erwerb eigener Anteile durch eine GmbH

Auf der Ebene des veräußernden Gesellschafters stellt der entgeltliche Erwerb eigener Anteile durch die GmbH ein Veräußerungsgeschäft i.S. des § 17 Abs. 1 EStG dar. Die rein gesellschaftsintern wirkende Umgliederung einer freien Gewinnrücklage in eine zweckgebundene Rücklage führt nicht zu

Artikel lesen

Umnummerierung der Gesellschafterliste

Die Umnummerierung abgetretener Geschäftsanteile in der Gesellschafterliste ist dann zulässig, wenn jeder Geschäftsanteil durch die Angabe der bisherigen Nummerierung zweifelsfrei zu identifizieren bleibt.

Dabei hat es der Bundesgerichtshof offen gelassen, , ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das Registergericht überhaupt

Artikel lesen

Bürgschaft für den Arbeitgeber

Aufwendungen aus einer Bürgschaft des Arbeitnehmers zugunsten seines Arbeitgebers ist nicht immer steuerlich als Werbungskosten absetzbar, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg für den Fall zeigt:

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber finanziell unter die Arme

Artikel lesen
Landgericht Leipzig

Haftung für verdeckte Sacheinlagen

Der Bundesgerichtshof hat in einem heute verkündeten Urteil die im Jahr 2008 durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) eingeführten neuen Regeln über die verdeckte Sacheinlage sowie deren rückwirkende Anwendung als verfassungsgemäß beurteilt.

Das

Artikel lesen
Schreibblock

Dicke Luft in der Gesellschafterversammlung

Der Versammlungsleiter einer GmbH-Gesellschafterversammlung kann von der Mehrheit der Gesellschafter bestimmt werden.

Ein Gesellschafter hat keinen Anspruch darauf, dass über die Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers und den Widerruf der Prokura eines anderen Gesellschafters in einem Abstimmungsgang abgestimmt wird.

Ein Stimmverbot wegen

Artikel lesen