Vorsteuerabzug für GmbH-Gründer

Der Gesellschafter einer noch zu gründenden GmbH kann im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn der Leistungsbezug durch den Gesellschafter bei der GmbH zu einem Investitionsumsatz führen soll. Im Übrigen ist er auch im Hinblick auf die beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH grundsätzlich

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Übertragung eines einzelkaufmännischen Betriebs auf eine noch nicht eingetragene Unternehmergesellschaft

Mit der Eintragung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft in das Handelsregister, auf die bereits vor der Eintragung die Geschäfte eines einzelkaufmännischen Betriebs übertragen wurden, hatte sich aktuell das Oberlandesgericht Karlsruhe zu befassen: Als Stammkapital einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft darf nach § 5a Absatz 2 Satz 2 GmbHG nicht eine Sacheinlage geleistet werden. Das

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Geldscheine

Gesplittete Einlagen in der Überschuldungsbilanz

Darlehen, die ein Gesellschafter aufgrund eines Versprechens im Gesellschaftsvertrag neben der Einlage gewährt hat („gesplittete Einlage“), sind in der Überschuldungsbilanz zu passivieren, soweit nicht ausdrücklich ein – bis zum Inkrafttreten des MoMiG sog. qualifizierter – Rangrücktritt erklärt ist. Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass auf das erfüllte Finanzplankreditversprechen die Regeln

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Landgericht Leipzig

Haftung für verdeckte Sacheinlagen

Der Bundesgerichtshof hat in einem heute verkündeten Urteil die im Jahr 2008 durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) eingeführten neuen Regeln über die verdeckte Sacheinlage sowie deren rückwirkende Anwendung als verfassungsgemäß beurteilt. Das GmbH-Gesetz schützt die Gläubiger der GmbH durch Regeln zur Aufbringung

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Das erste Wirtschaftsjahr der GmbH

Das erste (Rumpf-)Wirtschaftsjahr einer GmbH beginnt nicht (erst) mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister, sondern bereits mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Vor-GmbH. Die Vor-GmbH ist mit der in das Handelsregister eingetragenen GmbH identisch; auch steuerrechtlich wird die Vorgesellschaft als Kapitalgesellschaft behandelt, sofern sie später als GmbH in

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