Büro

GmbH & atypisch Still – und die Mitunternehmerinitiative des stillen Gesellschafters

Bleibt das Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters hinter der Rechtsstellung zurück, die das HGB dem Kommanditisten zuweist, ist gleichwohl von einem atypisch stillen Gesellschaftsverhältnis auszugehen, wenn die Möglichkeit des stillen Gesellschafters zur Entfaltung von Mitunternehmerinitiative besonders stark ausgeprägt ist. Diese Möglichkeit kann sich bei einer GmbH & Still auch aus der

Lesen

Rechtsmittelbefugnis eines Nichtbeteiligten

Zur Einlegung eines Rechtsmittels (Revision, Nichtzulassungsbeschwerde) ist zwar nur derjenige berechtigt, der in der Vorinstanz am Verfahren beteiligt (vgl. § 57 FGO) war. Maßgebend ist insoweit grundsätzlich die tatsächliche Beteiligung, so dass auch solche Personen nicht zur Einlegung eines Rechtsmittels berechtigt sind, die am Verfahren der Vorinstanz hätten beteiligt werden

Lesen