Die Durchführung von örtlich wechselnden kurzen Goldankaufaktionen verstößt gegen das Verbot des An- und Verkaufs von Gold und anderen Edelmetallen im Reisegewerbe. In dem hier vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entschiedenen Rechtsstreit führt eine im An- und Verkauf von Metallen und Edelmetallen tätige Händlerin mehrfach im Jahr
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