Das Gericht der Europäischen Union hat weitgehend einen Beschluss der EU-Kommission bestätigt, wonach Google den Herstellern von Android-Mobilgeräten und den Betreibern von Mobilfunknetzen rechtswidrige Beschränkungen auferlegt hat, um die beherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu stärken. Um Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung besser Rechnung zu tragen, hält das Unionsgericht es jedoch
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