Die Adoption eines alkoholgeschädigten Kindes

Auch bei der ungewollten Adoption eines alkoholgeschädigten Säuglings gilt eine dreijährige Verjährungsfrist von möglichen Amtshaftungsansprüchen, die beginnt, sobald der ersatzberechtigte Geschädigte von den Voraussetzungen des Anspruchs Kenntnis erlangt.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall

Artikel lesen

Notenschutz bei Behinderten

Eine Kausalität zwischen der Verschlechterung von Noten und der Behinderung muss konkret festgestellt werden, damit ein Behinderter vom „Notenschutz“ profitiert. Dagegen ist es nicht ausreichend, wenn die schulischen Leistungen allgemein aufgrund der Behinderung schlechter sind, als sie ohne Behinderung wären.

Artikel lesen