Schwerbehindertenausweis

Epilesie – und die Merkzeichen G, H und B

Liegt kein hirnorganisches Anfallsleiden, sondern eine schwere Störung auf psychiatrischem Fachgebiet vor, sind die Voraussetzungen für das Merkzeichen G nicht erfüllt. Ist eine Person in der Lage, die technische Notrufanlage zu bedienen und lediglich punktuell auf Hilfestellung angewiesen, liegt kein erheblicher Hilfebedarf vor, der die Zuerkennung des Merkzeichens H rechtfertigt.

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Merkzeichen „H“ – und seine Entziehung

Mit Erreichen der Volljährigkeit sind die in Teil A Nr. 5 VMG geregelten „Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen“ nicht mehr zu berücksichtigen. Vielmehr sind die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zum Nachteilsausgleich „H“ anzuwenden.  Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall der Klage

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Unangemessen hohe Unterkunftskosten und die Übernahme

Ist es Mietern, die Grundsicherung im Alter beziehen, nicht möglich, eine kostengünstigere Wohnung zu finden, sind die gesamten Mietkosten der bisherigen Wohnung weiterhin zu übernehmen.  So hat das Sozialgericht Mannheim in dem hier vorliegenden Fall entschieden und den beklagten Landkreis dazu verurteilt, die Unterkunftskosten weiterhin voll zu übernehmen. Geklagt hatte

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Voraussetzungen zur Feststellung des Merkzeichens „B“

Für die Zuerkennung des Merkzeichens „B“ ist regelmäßig kein Mindestgrad der Behinderung von 80 erforderlich. Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall der Klage eines Krefelders stattgegeben. Als Schwerbehinderter leidet der Kläger, der minderjährig ist, unter einem Asperger-Syndrom und ADHS. Die Stadt Krefeld stellte einen

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Feststellung des Grades der Behinderung – aber ohne Beratungshilfe

Für einem Antrag auf die Feststellung eines Grades der Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) steht die staatlich finanzierte Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt nicht zur Verfügung. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass ein Unbemittelter für eine Antragstellung auf die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente aufgrund der gemäß § 14 SGB

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Die Vorlage des Schwerbehindertenausweises für den Mehrbedarf

Auch wenn ein Schwerbehinderter den Grad seiner Behinderung und das Merkzeichen „G“ rückwirkend in seinen Schwerbeindertenausweis eingetragen bekommen hat, ist für die Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 30 Abs.1 SGB XII der Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises beim Sozialhilfeträger maßgebend. Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Wiesbaden in dem hier

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Die Adoption eines alkoholgeschädigten Kindes

Auch bei der ungewollten Adoption eines alkoholgeschädigten Säuglings gilt eine dreijährige Verjährungsfrist von möglichen Amtshaftungsansprüchen, die beginnt, sobald der ersatzberechtigte Geschädigte von den Voraussetzungen des Anspruchs Kenntnis erlangt. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall dem Schadensersatzbegehren eines Elternpaares, das ohne Wissen ein infolge eines

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Die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen

Ein als unbefristet angestellter Lehrer mit einem Grad der Behinderung von 30 hat einen Anspruch auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen. Insoweit ist bei einem Lehrer auf die Tätigkeit im Beamtenverhältnis abzustellen, unabhängig davon, ob ein Angestelltenverhältnis besteht. ^So hat das Hessische Landessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall eines an Multipler

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Kfz-Beihilfe und die Frage der Behinderung

Ein behinderter Mensch hat nur Anspruch auf Kfz-Hilfe, wenn er infolge seiner Behinderung mehr als nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kfz angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen. Dabei muss die Behinderung so erheblich sein, dass sie allein schon geeignet ist, den Behinderten zur Benutzung eines Kfz

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Voraussetzung für das Merkzeichen „G“

Auch wenn die entsprechenden Regelungen der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VG) zu dem Nachteilsausgleich „G“ unwirksam sind, gelten weiterhin zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals der ortsüblichen Wegstrecken i.S.v. § 146 Abs. 1 SGB IX die bisherige Voraussetzung der Bewältigung von Wegstrecken von zwei km in einer halben Stunde ohne Berücksichtigung von geographischen Besonderheiten

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Notenschutz bei Behinderten

Eine Kausalität zwischen der Verschlechterung von Noten und der Behinderung muss konkret festgestellt werden, damit ein Behinderter vom „Notenschutz“ profitiert. Dagegen ist es nicht ausreichend, wenn die schulischen Leistungen allgemein aufgrund der Behinderung schlechter sind, als sie ohne Behinderung wären. Sind die schulischen Leistungen allgemein aufgrund der Behinderung schlechter, als

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Behindertenparkplatz wegen weit öffnender Wagentür?

Ein sog. Behindertenparkplatz darf nicht von Personen benutzt werden, die beim Ein- und Aussteigen aus dem PKW eine weit geöffnete Wagentür benötigen, denn sie sind allein deswegen noch nicht außergewöhnlich gehbehindert, so dass ihnen nicht das Merkzeichen „aG“ zusteht. So die Entscheidung des Sozialgerichts Mainz in dem hier vorliegenden Fall

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Schwerbehinderung bei Diabetes mellitus Typ I

Eine instabile Stoffwechsellage und ein hoher Therapieaufwand begründen einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 und damit eine Schwerbehinderung nach § 2 Abs. 1 SGB IX bei einem unter Diabetes mellitus Typ I leidenden Kind. So die Entscheidung des Sozialgerichts Chemnitz in dem hier vorliegenden Fall eines Kindes, das stark

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Arbeitsplatzwechsel und Gleichstellung im Schwerbehindertenrecht

Es gibt bei einem Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen keine Beschränkung auf den zur Zeit der Antragstellung innegehabten Arbeitsplatz und ggf. eine anschließende Arbeitslosigkeit. Ob ohne die Gleichstellung der (geeignete) Arbeitsplatz nicht erhalten oder ein neuer Arbeitsplatz nicht erlangt werden konnte, muss daher von den Bundesagenturen für Arbeit

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Befreiung von Rundfunkgebühren bei geistiger Behinderung

Für die Zuerkennung des Nachteilsausgleichs RF ist es nicht maßgebend, dass ein Behinderter aufgrund seiner fehlenden geistigen Fähigkeiten den Inhalt öffentlicher Veranstaltungen nicht erfassen kann. So ist eine Unterschreitung des Mindestmaßes geistiger Aufnahme und damit eine Unfähigkeit zur Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen nicht festzustellen, wenn der Behinderte trotz seiner geistigen

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Behinderung und Nachteilsausgleich „RF“

Ist es einem behinderten Menschen noch möglich, mit technischen Hilfsmitteln und mit Hilfe einer Begleitperson in zumutbarer Weise öffentliche Veranstaltungen zu besuchen, wird nicht davon ausgegangen, dass er an der Teilnahme am öffentlichen Geschehen ständig gehindert ist. Damit er seinen Ausschluss von öffentlichen Veranstaltungen begründen kann, muss er praktisch an

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