Flüchtlingsanerkennung wegen Ausbürgerung

Die Ausbürgerung eines Ausländers durch den Heimatstaat kann nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgericht seine Anerkennung als Flüchtling nur rechtfertigen, wenn sie aus asylerheblichen Gründen erfolgt. Eine Ausbürgerung aus rein ordnungsrechtlichen Gründen, etwa weil der Betreffende bestimmten Meldepflichten oder seiner

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