Ein Gericht muss sich an die selbst gesetzten Fristen halten. Verzögerungen, die ihre Ursache im Bereich des Gerichts haben, dürfen nicht zu lasten der Parteien gehen. Das schrieb jetzt das Bundesverfassungsgericht dem Verwaltungsgericht Greifswald und dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern ins Stammbuch:
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