Die Birken in Nachbars Garten

Wenn der Nachbar den nach in dem jeweiligen Bundesland geltenden nachbarrechtlichen Grenzabstand eingehalten hat, besteht kein Anspruch auf Beseitigung von Birken auf dem Nachbargrundstück.

Ein Grundstückseigentümer kann daher von seinem Nachbarn in aller Regel die Beseitigung von Bäumen auch nicht

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Fichten als Hecke

Dem Charakter einer Hecke iSd § 12 NRG BW steht nicht entgegen, dass es sich um eine Reihe von Fichten handelt. Fichten sind hochstämmige Bäume im Sinne von Art. 15 Abs.1 des badischen AGBGB.

Der vorliegende; vom Landgericht Freiburg entschiedene

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Der Schattenwurf eines Gebäudes

Ist bei einer geplanten Errichtung eines vierstöckigen Gebäudes davon auszugehen, dass die zu erwartende Erhöhung des Lärmpegels im vorhandenen Verkehrslärm untergeht und vom menschlichen Gehör nicht als Pegelerhöhung wahrzunehmen ist, sind keine Nachbarrechte verletzt. Darüber hinaus existiert kein Recht, von

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Der Lichthof fürs Untergeschoss des Nachbarn

Sind durch ein genehmigtes Bauvorhaben (Zweifamilienwohnhaus mit zwei Stellplätzen und einem ummauerten Lichthof) weder drittschützende Festsetzungen der Ortsbausatzung noch bauordnungsrechtliche Abstandsflächenbestimmungen betroffen und wirkt es sich nach Lage, Baukörper und Höhe nicht in rücksichtsloser Weise „erdrückend“ oder „einmauernd“ aus, so

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Der Grenzabstand von Straßenbäumen

Anlieger einer Straße haben keinen Anspruch auf Entfernung von Straßenbäumen unter Berufung auf einen zu geringen Abstand zu ihrem Grundstück, da Straßenbäume nach dem Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz keinen Grenzabstand einhalten müssen.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover in dem hier vorliegenden

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Beseitigungsverfügung bei Nebengebäuden

Ist durch Urteil bereits die materielle Baurechtswidrigkeit von Nebengebäuden festgestellt worden, so ist die Beseitigungsverfügung rechtmäßig.

Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße im Fall der Gaststätte „Burgschänke“ in St. Martin entschieden. Der Kläger ist Eigentümer eines im Außenbereich

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Bundesverwaltungsgericht

Fensterabstand zum Nachbargrundstück

Der Eigentümer eines in Baden-Württemberg belegenen Grundstücks kann nach § 3 Abs. 1 Nachbarrechtsgesetzes für Baden-Württemberg (NRG BW) verlangen, dass vor Lichtöffnungen (also Fenster oder Glastüren) in der Außenwand eines Nachbargebäudes, die einen Ausblick auf sein Grundstück gewähren, auf dem

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