Der Abstand einer Luftwärmepumpe zum Nachbargrundstück

Wegen ihrer geringen Größe gehen von Luftwärmepumpen insbesondere keine gebäudegleichen Wirkungen aus. Dies gilt auch mit Blick auf die Schutzziele des Abstandsflächenrechts der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz. Daher müssen Luftwärmepumpen keinen (Mindest-)Abstand zum Nachbargrundstück einhalten. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Mainz in dem hier vorliegenden Fall einer Klage von Bauherren stattgegeben

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Die Birken in Nachbars Garten

Wenn der Nachbar den nach in dem jeweiligen Bundesland geltenden nachbarrechtlichen Grenzabstand eingehalten hat, besteht kein Anspruch auf Beseitigung von Birken auf dem Nachbargrundstück. Ein Grundstückseigentümer kann daher von seinem Nachbarn in aller Regel die Beseitigung von Bäumen auch nicht wegen der von ihnen ausgehenden natürlichen Immissionen auf sein Grundstück

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Fichten als Hecke

Dem Charakter einer Hecke iSd § 12 NRG BW steht nicht entgegen, dass es sich um eine Reihe von Fichten handelt. Fichten sind hochstämmige Bäume im Sinne von Art. 15 Abs.1 des badischen AGBGB. Der vorliegende; vom Landgericht Freiburg entschiedene Fall war nach den Vorschriften des am 1.01.1960 in Kraft

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Abstandsrechtliche Privilegierung von Balkonen

Vor die Gebäudeaußenwand vortretende Gebäudeteile sind nur dann als Balkone i. S. von § 7b Abs. 1 Satz 1 NBauO 2003 (§ 5 Abs. 3 Nr. 2 NBauO 2012) innerhalb des Grenzabstands zulässig, wenn sie eine gewisse Größe nicht überschreiten. Insbesondere aus dem Sinn und Zweck der Grenzabstandsvorschriften und der

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Baugenehmigung für ein denkmalgeschütztes Klostergelände

Eine Baugenehmigung verletzt den Eigentümer eines Nachbargrundstücks nicht in seinen Rechten, wenn bei dem Bauvorhaben größere Grenzabstände als dies nach der Bauordnung NRW erforderlich ist, eingehalten werden. Ist das Haus des Nachbarn höher als das genehmigte Haus, liegt auch keine erdrückende Wirkung auf das Nachbargebäude vor. Mit dieser Begründung hat

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Der Schattenwurf eines Gebäudes

Ist bei einer geplanten Errichtung eines vierstöckigen Gebäudes davon auszugehen, dass die zu erwartende Erhöhung des Lärmpegels im vorhandenen Verkehrslärm untergeht und vom menschlichen Gehör nicht als Pegelerhöhung wahrzunehmen ist, sind keine Nachbarrechte verletzt. Darüber hinaus existiert kein Recht, von Schattenwurf verschont zu bleiben. Ein drohender Schattenwurf durch das Nachbargebäude

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Der Lichthof fürs Untergeschoss des Nachbarn

Sind durch ein genehmigtes Bauvorhaben (Zweifamilienwohnhaus mit zwei Stellplätzen und einem ummauerten Lichthof) weder drittschützende Festsetzungen der Ortsbausatzung noch bauordnungsrechtliche Abstandsflächenbestimmungen betroffen und wirkt es sich nach Lage, Baukörper und Höhe nicht in rücksichtsloser Weise „erdrückend“ oder „einmauernd“ aus, so sind keine Rechte eines Besitzers eines angrenzenden Wohngrundstücks verletzt. Mit

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Der Grenzabstand von Straßenbäumen

Anlieger einer Straße haben keinen Anspruch auf Entfernung von Straßenbäumen unter Berufung auf einen zu geringen Abstand zu ihrem Grundstück, da Straßenbäume nach dem Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz keinen Grenzabstand einhalten müssen. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover in dem hier vorliegenden Fall, in dem Straßenanlieger der Goethestraße in Seelze auf Beseitigung

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Beseitigungsverfügung bei Nebengebäuden

Ist durch Urteil bereits die materielle Baurechtswidrigkeit von Nebengebäuden festgestellt worden, so ist die Beseitigungsverfügung rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße im Fall der Gaststätte „Burgschänke“ in St. Martin entschieden. Der Kläger ist Eigentümer eines im Außenbereich von St. Martin gelegenen Grundstücks. Er betreibt dort die Gaststätte

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Bundesverwaltungsgericht

Fensterabstand zum Nachbargrundstück

Der Eigentümer eines in Baden-Württemberg belegenen Grundstücks kann nach § 3 Abs. 1 Nachbarrechtsgesetzes für Baden-Württemberg (NRG BW) verlangen, dass vor Lichtöffnungen (also Fenster oder Glastüren) in der Außenwand eines Nachbargebäudes, die einen Ausblick auf sein Grundstück gewähren, auf dem Nachbargrundstück Abstandsflächen eingehalten werden, die, rechtwinklig zur Außenwand und in

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Der beidseitig nicht eingehaltene Grenzabstand

Grundsätzlich kann sich ein Grundstückseigentümer gegen die seinen Nachbarn erteilte Baugenehmigung wehren, wenn das dort genehmitgte Bauvorhaben den vorgeschriebenen Grenzabstand zu seinem Grundstück nicht einhält. Dies gilt freilich dann nicht, wenn er selbst den Grenzabstand ebenfalls nicht einhält. Das musste jetzt auch ein Grundstückseigentümer aus Bad Münder erfahren, der sich

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Nutzungsänderung in zu grenznah stehendem Gebäude

Bei der Beurteilung, ob nachbarliche Interessen der Erteilung einer Ausnahme nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 NBauO für die Nutzungsänderung eines zu grenznah stehenden Gebäudes entgegenstehen, ist die neue Nutzung nicht nach einer generalisierenden, sondern nach einer konkret-individuellen Betrachtungsweise einzustellen. Bei dieser Abwägung kommt dem Interesse des Nachbarn an

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