Der Abriss einer Doppelhaushälfte

Dass der Abriss eines entlang der Grenze benachbarter Grundstücke errichteten Gebäudes es notwendig macht, ein Gebäude auf dem angrenzenden Grundstück vor Witterungseinflüssen zu schützen, begründet keinen Ausgleichsanspruch des Eigentümers des angrenzenden Grundstücks.

Ein Anspruch des Nachbarn gegen den „Abreißer“, die

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Kochen in der Garage

Die Umnutzung einer Grenzgarage in eine Küche mit Durchgang zu einem Wochenendhaus ist wegen Verstoßes gegen die Abstandsflächenvorschriften der Landesbauordnung unzulässig, urteilte jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Kläger, Eigentümer eines im Wochenendhausgebiet „Im Binsfeld” in Speyer gelegenen, mit

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