Kindergeldanspruch einer Grenzgängerin

Der inländische Kindergeldanspruch wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Deutschland als Wohnsitzstaat im Hinblick auf die Gewährung der Familienleistungen der an sich unzuständige Mitgliedstaat ist (Art. 13 Abs. 2 Buchst. a, Art. 73 der VO Nr. 1408/71). Denn die ausschließliche Rechtszuständigkeit

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Grenzüberschreitender Arbeitsplatz

Übt ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten aus, findet auf einen Rechtsstreit über den Arbeitsvertrag das Recht des Staates Anwendung, in dem der Arbeitnehmer seine beruflichen Verpflichtungen im Wesentlichen erfüllt. Es geht nämlich darum, dem Arbeitnehmer als schwächerer Vertragspartei

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Sonderausgabenabzug bei Grenzgängern

Die europäischen Grundfreiheiten können, wie der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil befand, nicht dadurch verletzt werden, dass die Altersvorsorgeaufwendungen eines Grenzgängers nur beschränkt als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, auch wenn ein anderer Mitgliedsstaat aufgrund eines mit Deutschland geschlossenen

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Nachrichten

Deutsche Äcker für Schweizer Landwirte

Der Bundesgerichtshof hatte erneut die Frage zu entscheiden, ob ein schweizerischer Landwirt mit Betriebssitz in der Schweiz in Deutschland Ackerland zur landwirtschaftlichen Nutzung pachten kann. Und der BGH hat diese Entscheidung in Angleichung an eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen

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Holländische Grenzgänger

Ein Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsplatz in Holland hat Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn der Anspruch auf holländisches Kindergeld wegen Erreichens der Altersgrenze erloschen ist.

Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts ist noch nicht rechtskräftig, es wurde Revision

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Eigenheimzulage für Grenzpendler II

Das Bundesfinanzministerium reagiert auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur deutschen Eigenheimzulage für im EU-Ausland belegenen Wohnungen. Danach gilt nunmehr in allen noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren, dass die Eigenheimzulage abweichend von § 2 Satz 1 EigZulG bei Anspruchsberechtigten,

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