Mit der Verjährung des Schadensersatzanspruchs nach § 826 BGB in einem sogenannten Dieselfall (hier: EA 189) hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen – und dabei eine Verjährung der Schadensersatzansprüche mit dem Jahresende 2019 im Grundsatz bestätigt:
Gemäß § 195
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