Ein von einer rechtmäßig zustande gekommenen Zwangseintragung im Grundbuch betroffener Eigentümer hat nach deren Löschung keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchs. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es um die Eigentümerin mehrerer Wohnungseigentumseinheiten. In Abteilung II der Wohnungsgrundbücher wurden jeweils ein Vermerk über die Anordnung der Zwangsversteigerung, ein
LesenSchlagwort: Grundbuch
Eigentumsumschreibung bei einer Eigentumswohnung – und die Prüfung der Verwalterzustimmung
Aufgrund einer Teilungserklärung gemäß § 12 Abs. 1 WEG kann es erforderlich sein, dass dem Grundbuchamt bei Umschreibung des Eigentums auf einen neuen Erwerber neben der Erklärung des Verwalters auch dessen Bestellung nachgewiesen wird. Der Verwalter wird gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 WEG durch Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung mit
LesenWohnrecht für die Großmutter – trotz Verkauf der Immobilie?
Wenn der eine Ehegatte stirbt, möchte der andere Ehegatte meist im ehelichen Haus verbleiben. Darüber muss man sich Gedanken machen, wenn die Erbengemeinschaft das Haus verkauft. So auch in einem Fall, den das Oberlandesgericht Oldenburg jetzt zu entscheiden hatte: Die Großmutter war gemeinsam mit ihren beiden Töchtern Erbin ihres Ehemannes geworden.
LesenDer Gemeinschaftswald als Grundstückseigentümer
Ein Gemeinschaftswald ist grundbuchfähig und kann auch eigene Anteile an dem Waldgrundbesitz erwerben. Bei einem solchen Gemeinschaftswald im Sinne des hessischen Waldgesetzes handelt es sich um einen Privatwald, der von einer Gemeinschaft genutzt wird (§ 20 HWaldG). In dem hier vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall kaufte ein Gemeinschaftswald
LesenDas Recht zum Verweilen – als Grunddienstbarkeit
Soll Inhalt eines durch eine Grunddienstbarkeit gesicherten Geh, Fahr- und Leitungsrechts auch das Recht zum Verweilen im Sinne eines Aufenthalts und eines beliebigen Hin- und Hergehens auf dem dienenden Grundstück sein, muss dies im Grundbuch selbst zumindest schlagwortartig eingetragen werden. Eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung gemäß § 874 Satz 1
LesenDie inhaltlich unzulässige Grundbucheintragung
Erweist sich eine Grundbucheintragung nach ihrem Inhalt als unzulässig, so ist sie nach § 53 Abs. 1 S. 2 GBO von Amts wegen zu löschen. Inhaltlich unzulässig i.S.d. § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO ist eine Eintragung, die ihrem – gegebenenfalls durch Auslegung zu ermittelnden – Inhalt nach einen
LesenDer Widerspruch im Grundbuch – und die Beschwerdeberechtigung
Derjenige, gegen dessen vom Grundbuch verlautbarte Rechtsstellung sich der Widerspruch richtet, ist mit dem Ziel der Löschung unbeschränkt beschwerdeberechtigt. Die Regelung in § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO, nach der die Beschwerde gegen eine Eintragung im Grundbuch unzulässig ist, ist nach ihrem Sinn und Zweck nur auf diejenigen Grundbucheintragungen
LesenEintragung einer Zwangssicherungshypothek – und die Zinsen
Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können Zinsen, die in dem Vollstreckungstitel als Nebenforderungen ausgewiesen sind, nicht in kapitalisierter Form der Hauptforderung hinzugerechnet und als Betrag der Hypothek eingetragen werden. Nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO ist von Amts wegen ein Widerspruch in das Grundbuch einzutragen, wenn sich ergibt,
LesenGrundbucheintragung – und keine Beschwerde
Nach § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO ist die Beschwerde gegen eine Eintragung im Grundbuch unzulässig. Im Wege der Beschwerde kann jedoch nach Satz 2 der Vorschrift verlangt werden, dass das Grundbuchamt angewiesen wird, nach § 53 GBO einen Widerspruch einzutragen oder eine Löschung vorzunehmen. Daher ist die Entscheidung
LesenDer Amtswiderspruch im Grundbuch – wegen Verletzung gesetzlicher Vorschriften bei der Eintragung
Eine Verletzung gesetzlicher Vorschriften i.S.v. § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO liegt vor, wenn das Grundbuchamt bei der Eintragung das Gesetz nach seinem objektiven Inhalt nicht oder nicht richtig anwendet; darauf, ob die der Eintragung zugrundeliegende Rechtsauffassung des Grundbuchamtes vertretbar ist oder war, kommt es nicht an. Nach §
LesenVormerkung – und die Verjährung des Zustimmungsanspruchs
Der aus § 888 Abs. 1 BGB folgende Zustimmungsanspruch des Vormerkungsberechtigten ist in entsprechender Anwendung von § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB unverjährbar. Ist allerdings der durch die Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch verjährt, kann der vormerkungswidrig Eingetragene im Grundsatz die dem Schuldner zustehende Einrede der Verjährung gegen den gesicherten
LesenEntgelt für eine Grunddienstbarkeit
Die Befugnis zur Ausübung der Dienstbarkeit kann mit dinglicher Wirkung unter die Bedingung der Zahlung eines Entgelts gestellt werden. Eine solche Bedingung muss – anders als eine den Bestand des Rechts betreffende Bedingung nicht in das Grundbuch selbst eingetragen werden; es genügt die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung. Die Ausübung einer
LesenDas dingliche Recht auf die Lebenszeit des Berechtigten – und der Grundbucheintrag
Soll ein dingliches Recht an einem Grundstück unter einer Bedingung oder einer Befristung stehen, wird dies nur dann zum Inhalt des Grundbuchs, wenn die Bedingung oder die Befristung in das Grundbuch selbst aufgenommen werden. Die Bezugnahme auf eine Eintragungsbewilligung, in der die Bedingung oder die Befristung enthalten ist, genügt nicht.
LesenDie ausstehende Eintragungsbewilligung – und die Zwischenverfügung des Grundbuchamts
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bezieht sich § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO nur auf die Beseitigung eines der Eintragung entgegenstehenden Hindernisses und ist nicht anwendbar, wenn der Mangel des Antrags nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann. Vor diesem Hintergrund kann dem Antragsteller mit einer Zwischenverfügung nach
LesenDie Eintragung des Erben im Grundbuch – und der eingezogene Erbschein
Mit einem eingezogenen Erbschein kann der Nachweis der Erbfolge gemäß § 35 Abs. 1 GBO nicht geführt werden. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war in bteilung – III des Grundbuchs eine Grundschuld über den Betrag von 219.000 € eingetragen. Mit notariell beglaubigter Erklärung vom 06.02.2018 bewilligten die beiden
LesenDer Streit um die Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages – und der Streitwert
Der Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags bemisst sich nach dem Wert der Leistungspflicht, von der der Kläger freigestellt werden will bzw. nach dem Wert der Leistung, die ihm zurückgewährt werden soll; die Gegenleistung bleibt außer Betracht. Es ist seit langem umstritten, wie der Streitwert zu bemessen
LesenDie Sicherungshypothek der Steuerfahndung
Ersucht die Strafverfolgungsbehörde (hier: Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung) das Grundbuchamt um die Eintragung einer Sicherungshypothek zum Vollzug einer nach den Vorschriften der Strafprozessordnung erlassenen Arrestanordnung, reicht es aus, wenn das formgerechte Ersuchen an das Grundbuchamt gesandt wird; es ist nicht erforderlich, dass die Arrestanordnung vorgelegt wird. Der Antrag des
LesenDie Ehegatten-Grundbesitz-GbR – und die ausländische güterrechtliche Entscheidung
Ist eine zweigliedrige Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter miteinander verheiratet sind, Eigentümerin eines in Deutschland belegenen Grundstücks und überträgt ein ausländisches Gericht in einer güterrechtlichen Entscheidung einem Ehegatten den Gesellschaftsanteil des anderen, steht § 24 Abs. 1 ZPO der internationalen Zuständigkeit und damit der Anerkennung dieser Entscheidung in einem grundbuchrechtlichen
LesenErbengemeinschaft – und die Grundbuchvermutung des § 891 BGB
Nach § 891 Abs. 1 BGB wird zugunsten desjenigen, für den im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, vermutet, dass ihm das Recht zusteht. Ist das Recht nach § 47 Abs. 1 GBO für mehrere Berechtigte gemeinschaftlich unter Bezeichnung des für die Gemeinschaft maßgebenden Rechtsverhältnisses eingetragen wie hier durch den Zusatz
LesenEintragung einer auf dem Transsexuellengesetz beruhenden Namensänderung in das Grundbuch
Wie ist eine Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) in das Grundbuch einzutragen? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen: Die Grundstückseigentümerin war mit ihren damaligen männlichen Vornamen im Grundbuch als Eigentümer eines Teileigentumsrechts eingetragen. Sie hat bei dem Grundbuchamt Namensberichtigung beantragt. Hierzu hat sie den Beschluss eines
LesenAuflassungsvormerkung zugunsten einer nichtexistenten Person – und die mittelbare Falschbeurkundung
Die Veranlassung des gutgläubigen Notars, beim Grundbuchamt eine Auflassungsvormerkung zugunsten einer nicht existenten Person im Grundbuch zu erwirken, erfüllt nicht den Tatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung (§ 271 Abs. 1 StGB). Zwar handelt es sich bei dem Grundbuch um ein öffentliches Buch im Sinne des § 271 Abs. 1 StGB; dies
LesenDie Grunddienstbarkeit – und ihre Auslegung
Bei der Auslegung des Inhalts des Grundbuchs ist vorrangig auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt. Außerhalb dieser Urkunden liegende Umstände dürfen nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann
LesenDer Zeichenfehler im Grundbuch – und der Fortführungsnachweis
Die Berichtigung eines Zeichenfehlers (also einer graphisch falschen Darstellung des richtigen Vermessungszahlenwerks in der Flurkarte des Liegenschaftskatasters) durch die Vermessungsbehörde hat das Grundbuchamt stets als Berichtigung tatsächlicher Art zu behandeln; es darf den Vollzug eines Fortführungsnachweises der Vermessungsbehörde nicht deshalb ablehnen, weil ein auf den Grenzverlauf bezogener Zeichenfehler berichtigt wird.
LesenErledigung in Grundbuchsachen – und der Feststellungsantrag
Dass die Grundbucheintragung (hier: der Fortführungsnachweis) nach Eingang der (Rechts-)Beschwerde vollzogen worden ist, ändert daran nichts, weil die (Rechts-)Beschwerde in analoger Anwendung von § 62 FamFG als Feststellungsantrag fortgeführt werden kann. Gemäß § 62 FamFG spricht das Beschwerdegericht nach Erledigung der Hauptsache auf Antrag aus, dass die Entscheidung des Gerichts
LesenAufhebung eines dinglichen Rechts – bei bestehender Gesamtberechtigung
Zur Aufhebung eines dinglichen Rechts, für das eine Gesamtberechtigung im Sinne des § 428 BGB besteht, ist, sofern sich aus dem zugrundeliegenden Schuldverhältnis nicht etwas anderes ergibt, die Aufgabeerklärung aller Gesamtgläubiger erforderlich. Einem Gesamtgläubiger steht grundsätzlich nicht das Recht zu, über die Forderung zu Lasten der anderen Gesamtgläubiger zu verfügen.
LesenDingliches Vorkaufsrecht – für mehrere Berechtigte
Ein dingliches Vorkaufsrecht kann nicht für mehrere Berechtigte als Gesamtgläubiger im Sinne von § 428 BGB bestellt werden. Ist ein dingliches Vorkaufsrecht mit einer solchen Gesamtberechtigung im Grundbuch eingetragen, ist in der Regel davon auszugehen, dass das Recht in dem zulässigen Umfang gewollt war und damit entstanden ist. Wurde ein
LesenZwischenverfügung des Grundbuchamts – und ihr zulässiger Inhalt
Durch den Erlass einer Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO sollen dem Antragsteller der Rang und die sonstigen Rechtswirkungen erhalten bleiben, die sich nach dem Eingang des Antrags richten und durch dessen sofortige Zurückweisung verloren gingen. Die Vorschrift bezieht sich auf die Beseitigung eines der Eintragung entgegenstehenden
LesenUnterschriftsbeglaubigungen in Grundstückssachen – nur durch Notare?
Die Mitgliedstaaten können den Notaren die Vornahme von Beglaubigungen der Echtheit von Unterschriften auf Urkunden, die für die Schaffung oder Übertragung von Rechten an Liegenschaften erforderlich sind, vorbehalten. Dieses Erfordernis trägt nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Gewährleistung der Rechtssicherheit von Grundstückstransaktionen und zur Funktionsfähigkeit des Grundbuchs
LesenEntgeltliche Verfügung des Vorerben – und die Löschung des Nacherbenvermerks
Ein Nacherbenvermerk kann nur dann gelöscht werden, wenn entweder der eingetragene Nacherbe sowie die testamentarisch bestimmten Ersatznacherben die Löschung bewilligt haben oder die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen ist. Die Entgeltlichkeit der Verfügung des Vorerben kann regelmäßig nicht in der Form des § 29 GBO, also durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte
LesenNotarielle Vollmachtsbescheinigung – und die Vollmachtskette
Eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht, die auf die gesetzlichen Vertreter einer im Handelsregister eingetragenen juristischen Person zurückgeht, kann dem Grundbuchamt durch eine notarielle Vollmachtsbescheinigung nur nachgewiesen werden, wenn der Notar sämtliche Einzelschritte der Vollmachtskette nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. Abs. 3 BNotO bescheinigt. Die Bescheinigung
LesenNotarielles Testament mit Pflichtteilsklausel – und die Erforderlichkeit eines Erbscheins
Enthält ein notarielles Testament eine allgemein gehaltene Verwirkungsklausel oder eine spezielle Verwirkungsklausel mit nicht eindeutigen Verhaltensanforderungen, erfordert der Nachweis der Erbfolge in der Regel die Vorlage eines Erbscheins. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall errichteten die Eltern im März 1985 ein notariell beurkundetes gemeinschaftliches Testament, in welchem sie sich,
LesenÄnderungen an der Erbbauzinsreallast – und die nachrangigen Gläubiger
Die Inhaber gleich- oder nachrangiger dinglicher Rechte am Erbbaurecht müssen einer Änderung des Inhalts der Erbbauzinsreallast nicht zustimmen, wenn sich aus der neuen (wertgesicherten) Erbbauzinsreallast kein höherer Erbbauzins als derjenige aus der bisherigen Reallast und dem durch eine Vormerkung gesicherten Anspruch auf Anpassung des Erbbauzinses ergeben kann. Die Eintragung einer
LesenErbbauzinsreallast – und ihre nachträgliche Wertsicherung
Soll eine Vormerkung, die für einen Anspruch auf Anpassung des Erbbauzinses durch Eintragung neuer Reallasten bestellt worden ist, künftig den Anspruch sichern, eine wertgesicherte Erbbauzinsreallast zu bestellen, bedarf es der Eintragung der Änderung des Anspruchs in das Grundbuch, die entsprechend der für die Änderung des einzutragenden Rechts selbst geltenden Vorschrift
LesenAltrechtliche Holzgerechtigkeiten – und die Grundbuchbereinigung
Auch altrechtliche, außerhalb des Grundbuchs bestehende Forstnutzungsrechte (hier: Holzgerechtigkeiten nach thüringischem Landesrecht) können nach § 8 Abs. 1 GBBerG erloschen sein. Die Vorschrift des § 8 Abs. 1 GBBerG soll die Beleihbarkeit von Grundstücken wiederher- und sicherstellen. Diese war nach der Einschätzung des Gesetzgebers bei Erlass der Vorschrift nicht schlechthin
LesenDie Verpfändung eines GbR-Anteils – und die Eintragung im Grundbuch
Mit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der (Außen)Gesellschaft bürgerlichen Rechts scheidet die Eintragung der Verpfändung eines Gesellschaftsanteils in das Grundbuch eines im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstücks aus. Einzutragen wäre die Verpfändung, wenn sie ein Recht der Beteiligten zu 4 an dem in den Grundbüchern eingetragenen Eigentum der GbR begründete. Die Eintragung
LesenDas für den ersten Verkaufsfall bestellte Vorkaufsrecht – und die Zwangsversteigerung
Das Erlöschen eines für den ersten Verkaufsfall bestellten und nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden dinglichen Vorkaufsrechts für einen Miteigentümer an dem Miteigentumsanteil des anderen Miteigentümers kann dem Grundbuchamt nicht durch den Zuschlagsbeschluss nachgewiesen werden, durch den der verpflichtete Miteigentümer das Grundstück in dem Zwangsversteigerungsverfahren zur Auseinandersetzung der Gemeinschaft erwirbt. Gemäß
LesenDer nichtrechtfähige Verein – im Grundbuch
Ein nichtrechtsfähiger Verein kann nicht allein unter seinem Namen in das Grundbuch eingetragen werden. Allerdings ist die Frage, ob ein nichtrechtsfähiger Verein nur unter seinem Namen ohne Angabe der Vereinsmitglieder in das Grundbuch eingetragen werden kann, umstritten. Nach einer – überwiegend in der älteren Rechtsprechung und Literatur vertretenen – Auffassung
LesenAbtretung einer Gesamtgrundschuld – und ihre Eintragung
Bei der Beurteilung der Bewilligungsberechtigung ist auch das Grundbuchamt an die Vermutung des § 891 BGB bis zum vollständigen Beweis des Gegenteils hat es also davon auszugehen, dass der im Grundbuch Eingetragene auch der wahre Berechtigte ist. Daran ändert der zugunsten des Antragstellers eingetragene Amtswiderspruch nichts, weil damit lediglich der
LesenKettenauflassungen – und die Eintragung eines Eigentumswechsels
Ein Eintragungsantrag kann auch schlüssig zurückgenommen werden; das wird namentlich angenommen, wenn ein neuer Eintragungsantrag anstelle des alten gestellt wird. Eine ohne Antrag oder aufgrund eines unwirksamen Antrags erfolgte Grundbucheintragung macht das Grundbuch mithin nicht unrichtig, wenn die materiellen Voraussetzungen für die Verfügung vorliegen. Das ist bei den sogenannten Kettenauflassungen
LesenPfändung einer Rückauflassungsvormerkung
Da eine Vormerkung selbst nicht gepfändet werden kann, sondern nur der durch sie gesicherte Anspruch, kommt es für die Wirkung der Pfändung darauf an, ob der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch von der Pfändung betroffen ist. Die Pfändung des Anwartschaftsrechts kann bei der Eigentumsvormerkung erst dann im Grundbuch eingetragen werden,
LesenÜbertragung aller Miterbenanteile an mehrere Erwerber – und die Grundbucheintragung
Übertragen Miterben ihre Anteile am Nachlass jeweils zu gleichen Bruchteilen auf mehrere Erwerber, entsteht eine Bruchteilsgemeinschaft nur an den Erbteilen. Hinsichtlich des Nachlasses bleiben die Inhaber der Erbteile gesamthänderisch verbunden. Befindet sich im Nachlass ein Grundstück, werden die Erwerber deshalb mit dem Zusatz „in Erbengemeinschaft“ als Eigentümer in das Grundbuch
LesenGrundstückskaufvertrag – und die Identitätserklärung vor der Auflassung
Erfolgen Messungsanerkennung und Auflassung nach Abschluss eines Kaufvertrages, handelt es sich nicht um genehmigungsbedürftige Insichgeschäfte, wenn sie von einem Vertreter, der für beide Vertragsparteien auftritt, erklärt werden. Die Messungsanerkennung (Identitätserklärung) dient nicht dazu, die vertragsgemäße Erfüllung des Kaufvertrags festzustellen, sondern nur dazu, die Identität der unvermessen verkauften Teilfläche und des
LesenBelastungsvollmacht – und ihre Auslegung
Bei einer von einem Notar erteilten Vollstreckungsklausel ist im Erinnerungsverfahren nach § 732 Abs. 1 ZPO der Umfang einer der notariellen Urkunde beigefügten Vollmacht zu prüfen, aufgrund derer für den Schuldner eine persönliche Haftungsübernahme mit Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung erklärt wurde. Im hier vom Bundesgerichtshof beurteilten Fall lautete die Vollmacht
LesenGrundbuchberichtigung aufgrund einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung
Die Berichtigung des Grundbuchs erfolgt auf Grund eines Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 Satz 1 GBO, wenn das Versorgungsunternehmen seinen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs nicht auf eine Bewilligung des Betroffenen nach § 19 GBO i.V.m. § 8 Abs. 1 SachenR-DV stützt, sondern eine Berichtigung gemäß dem Inhalt einer
LesenDDR-Immobilien – und der Übergang grundstücksbezogener Verbindlichkeiten auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Mit dem Eigentum an den Grundstücken des Bundes nach § 2 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BImAG sind die grundstücksbezogenen Verbindlichkeiten auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übergegangen. Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BImAG ist der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Wirkung vom 01.01.2005 das Eigentum „an sämtlichen
LesenGrundbuchkostenfreiheit des Vermächtnisnehmers
Die Gebührenbefreiung der Nr. 14110 Z. 1 Abs. 1 S. 1 und S. 2 GNotKG-KV begünstigt auch die Eintragung eines Erben des eingetragenen Eigentümers, dessen Erwerb erfolgt ist durch die Ausübung eines erbvertraglich eingeräumten Übernahmerechts, Abschluss eines Übernahmevertrags zwischen sämtlichen Erben einschließlich Auflassung, Eintragungsbewilligung und -antrag. Während in § 60
LesenDer notarielle Vermittlungsvorschlag in der Sachenrechtsbereinigung
Die Feststellungswirkung nach § 106 Abs. 2 SachenRBerG erfasst auch die in dem notariellen Vermittlungsvorschlag enthaltenen und durch das Gericht festgestellten dinglichen Erklärungen. Die Eintragung des bewilligten Erbbaurechts in das Grundbuch des Erbbaugrundstücks und die Anlegung des Erbbaugrundbuchs setzen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG, § 873 BGB
LesenGrundbucheinsicht durch den Nachbarn
Das bloße Bestehen einer Nachbarschaft begründet für sich genommen kein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht im Sinne von § 12 Absatz 1 Satz 1 GBO. Es müssen konkrete, in der räumlichen Nähe begründete Umstände dargelegt werden, aus denen das Interesse abgeleitet wird. Ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 12
LesenZwischenverfügung – und die fehlende Eintragungsbewilligung
Eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes nach § 18 GBO ist dann nicht zulässig, wenn es zur Behebung des Eintragungshindernisses erforderlich ist, Eintragungsbewilligungen der unmittelbar Betroffenen beizubringen, die von vornherein nicht vorlagen. Es kann nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein, einem Antragsteller die Vorlage einer noch gar nicht abgegebenen Eintragungsbewilligung aufzuerlegen. In einem
LesenDer doch nicht festgestellte Grundbuchinhalt
Einem Notar, der sich entgegen seines Vermerks in der betreffenden Urkunde nicht über den Grundbuchinhalt unterrichtet hat, ist nicht nur ein Verstoß gegen § 21 Abs. 1 Satz 1 BeurkG anzulasten, wonach sich der Notar bei Geschäften, die im Grundbuch eingetragene oder einzutragende Rechte betreffen, über den Grundbuchinhalt unterrichten soll.
LesenZwangssicherungshypothek – und die löschungsfähige Quittung der Prozessbevollmächtigten
Zwar kann eine Zwangssicherungshypothek im Rahmen der Zwangsvollstreckung aufgrund eines Antrags der Prozessbevollmächtigten der Gläubigerin eingetragen werden. Zu ihrer Löschung reicht eine von den Prozessbevollmächtigten erteilte „löschungsfähige Quittung“ aber nur aus, wenn deren Vollmacht in grundbuchtauglicher Form nachgewiesen wird. Die Benennung als Prozessbevollmächtigter im Vollstreckungstitel reicht hierfür nicht. Grundsätzlich erfordert
LesenVerurteilung zur Abgabe einer Eintragungsbewilligung – und ihre Vollstreckbarkeit
Die Verurteilung zur Abgabe einer Bewilligung ist nicht nur dann zulässig, wenn das Urteil nach § 894 ZPO vollstreckt werden kann, sondern auch, wenn eine Vollstreckung nach § 888 ZPO in Betracht kommt. § 894 ZPO schließt eine Verurteilung, die (nur) nach § 888 ZPO vollstreckt werden kann, nicht aus.
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