Keine Umschreibung des Grundbuchs – nach Löschung einer rechtmäßigen Zwangseintragung

Ein von einer rechtmäßig zustande gekommenen Zwangseintragung im Grundbuch betroffener Eigentümer hat nach deren Löschung keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchs. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es um die Eigentümerin mehrerer Wohnungseigentumseinheiten. In Abteilung II der Wohnungsgrundbücher wurden jeweils ein Vermerk über die Anordnung der Zwangsversteigerung, ein

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Park Schloss Falkenlust Brühl

Der Gemeinschaftswald als Grundstückseigentümer

Ein Gemeinschaftswald ist grundbuchfähig und kann auch eigene Anteile an dem Waldgrundbesitz erwerben. Bei einem solchen Gemeinschaftswald im Sinne des hessischen Waldgesetzes handelt es sich um einen Privatwald, der von einer Gemeinschaft genutzt wird (§ 20 HWaldG). In dem hier vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall kaufte ein Gemeinschaftswald

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Fernsehturm Berlin

Das Recht zum Verweilen – als Grunddienstbarkeit

Soll Inhalt eines durch eine Grunddienstbarkeit gesicherten Geh, Fahr- und Leitungsrechts auch das Recht zum Verweilen im Sinne eines Aufenthalts und eines beliebigen Hin- und Hergehens auf dem dienenden Grundstück sein, muss dies im Grundbuch selbst zumindest schlagwortartig eingetragen werden. Eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung gemäß § 874 Satz 1

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Amtsgericht Aurich

Grundbucheintragung – und keine Beschwerde

Nach § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO ist die Beschwerde gegen eine Eintragung im Grundbuch unzulässig. Im Wege der Beschwerde kann jedoch nach Satz 2 der Vorschrift verlangt werden, dass das Grundbuchamt angewiesen wird, nach § 53 GBO einen Widerspruch einzutragen oder eine Löschung vorzunehmen. Daher ist die Entscheidung

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Vormerkung – und die Verjährung des Zustimmungsanspruchs

Der aus § 888 Abs. 1 BGB folgende Zustimmungsanspruch des Vormerkungsberechtigten ist in entsprechender Anwendung von § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB unverjährbar. Ist allerdings der durch die Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch verjährt, kann der vormerkungswidrig Eingetragene im Grundsatz die dem Schuldner zustehende Einrede der Verjährung gegen den gesicherten

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Entgelt für eine Grunddienstbarkeit

Die Befugnis zur Ausübung der Dienstbarkeit kann mit dinglicher Wirkung unter die Bedingung der Zahlung eines Entgelts gestellt werden. Eine solche Bedingung muss – anders als eine den Bestand des Rechts betreffende Bedingung nicht in das Grundbuch selbst eingetragen werden; es genügt die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung. Die Ausübung einer

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Die Sicherungshypothek der Steuerfahndung

Ersucht die Strafverfolgungsbehörde (hier: Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung) das Grundbuchamt um die Eintragung einer Sicherungshypothek zum Vollzug einer nach den Vorschriften der Strafprozessordnung erlassenen Arrestanordnung, reicht es aus, wenn das formgerechte Ersuchen an das Grundbuchamt gesandt wird; es ist nicht erforderlich, dass die Arrestanordnung vorgelegt wird. Der Antrag des

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Die Ehegatten-Grundbesitz-GbR – und die ausländische güterrechtliche Entscheidung

Ist eine zweigliedrige Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter miteinander verheiratet sind, Eigentümerin eines in Deutschland belegenen Grundstücks und überträgt ein ausländisches Gericht in einer güterrechtlichen Entscheidung einem Ehegatten den Gesellschaftsanteil des anderen, steht § 24 Abs. 1 ZPO der internationalen Zuständigkeit und damit der Anerkennung dieser Entscheidung in einem grundbuchrechtlichen

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Reihenhaus

Eintragung einer auf dem Transsexuellengesetz beruhenden Namensänderung in das Grundbuch

Wie ist eine Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) in das Grundbuch einzutragen? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen: Die Grundstückseigentümerin war mit ihren damaligen männlichen Vornamen im Grundbuch als Eigentümer eines Teileigentumsrechts eingetragen. Sie hat bei dem Grundbuchamt Namensberichtigung beantragt. Hierzu hat sie den Beschluss eines

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Schreibmaschine

Die Grunddienstbarkeit – und ihre Auslegung

Bei der Auslegung des Inhalts des Grundbuchs ist vorrangig auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt. Außerhalb dieser Urkunden liegende Umstände dürfen nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann

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Der Zeichenfehler im Grundbuch – und der Fortführungsnachweis

Die Berichtigung eines Zeichenfehlers (also einer graphisch falschen Darstellung des richtigen Vermessungszahlenwerks in der Flurkarte des Liegenschaftskatasters) durch die Vermessungsbehörde hat das Grundbuchamt stets als Berichtigung tatsächlicher Art zu behandeln; es darf den Vollzug eines Fortführungsnachweises der Vermessungsbehörde nicht deshalb ablehnen, weil ein auf den Grenzverlauf bezogener Zeichenfehler berichtigt wird.

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Erledigung in Grundbuchsachen – und der Feststellungsantrag

Dass die Grundbucheintragung (hier: der Fortführungsnachweis) nach Eingang der (Rechts-)Beschwerde vollzogen worden ist, ändert daran nichts, weil die (Rechts-)Beschwerde in analoger Anwendung von § 62 FamFG als Feststellungsantrag fortgeführt werden kann. Gemäß § 62 FamFG spricht das Beschwerdegericht nach Erledigung der Hauptsache auf Antrag aus, dass die Entscheidung des Gerichts

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AG/LG Düsseldorf

Dingliches Vorkaufsrecht – für mehrere Berechtigte

Ein dingliches Vorkaufsrecht kann nicht für mehrere Berechtigte als Gesamtgläubiger im Sinne von § 428 BGB bestellt werden. Ist ein dingliches Vorkaufsrecht mit einer solchen Gesamtberechtigung im Grundbuch eingetragen, ist in der Regel davon auszugehen, dass das Recht in dem zulässigen Umfang gewollt war und damit entstanden ist. Wurde ein

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Unterschriftsbeglaubigungen in Grundstückssachen – nur durch Notare?

Die Mitgliedstaaten können den Notaren die Vornahme von Beglaubigungen der Echtheit von Unterschriften auf Urkunden, die für die Schaffung oder Übertragung von Rechten an Liegenschaften erforderlich sind, vorbehalten. Dieses Erfordernis trägt nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Gewährleistung der Rechtssicherheit von Grundstückstransaktionen und zur Funktionsfähigkeit des Grundbuchs

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AG/LG Düsseldorf

Notarielle Vollmachtsbescheinigung – und die Vollmachtskette

Eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht, die auf die gesetzlichen Vertreter einer im Handelsregister eingetragenen juristischen Person zurückgeht, kann dem Grundbuchamt durch eine notarielle Vollmachtsbescheinigung nur nachgewiesen werden, wenn der Notar sämtliche Einzelschritte der Vollmachtskette nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. Abs. 3 BNotO bescheinigt. Die Bescheinigung

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Notarielles Testament mit Pflichtteilsklausel – und die Erforderlichkeit eines Erbscheins

Enthält ein notarielles Testament eine allgemein gehaltene Verwirkungsklausel oder eine spezielle Verwirkungsklausel mit nicht eindeutigen Verhaltensanforderungen, erfordert der Nachweis der Erbfolge in der Regel die Vorlage eines Erbscheins. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall errichteten die Eltern im März 1985 ein notariell beurkundetes gemeinschaftliches Testament, in welchem sie sich,

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Erbbauzinsreallast – und ihre nachträgliche Wertsicherung

Soll eine Vormerkung, die für einen Anspruch auf Anpassung des Erbbauzinses durch Eintragung neuer Reallasten bestellt worden ist, künftig den Anspruch sichern, eine wertgesicherte Erbbauzinsreallast zu bestellen, bedarf es der Eintragung der Änderung des Anspruchs in das Grundbuch, die entsprechend der für die Änderung des einzutragenden Rechts selbst geltenden Vorschrift

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Das für den ersten Verkaufsfall bestellte Vorkaufsrecht – und die Zwangsversteigerung

Das Erlöschen eines für den ersten Verkaufsfall bestellten und nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden dinglichen Vorkaufsrechts für einen Miteigentümer an dem Miteigentumsanteil des anderen Miteigentümers kann dem Grundbuchamt nicht durch den Zuschlagsbeschluss nachgewiesen werden, durch den der verpflichtete Miteigentümer das Grundstück in dem Zwangsversteigerungsverfahren zur Auseinandersetzung der Gemeinschaft erwirbt. Gemäß

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Der nichtrechtfähige Verein – im Grundbuch

Ein nichtrechtsfähiger Verein kann nicht allein unter seinem Namen in das Grundbuch eingetragen werden. Allerdings ist die Frage, ob ein nichtrechtsfähiger Verein nur unter seinem Namen ohne Angabe der Vereinsmitglieder in das Grundbuch eingetragen werden kann, umstritten. Nach einer – überwiegend in der älteren Rechtsprechung und Literatur vertretenen – Auffassung

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Bücherregal

Abtretung einer Gesamtgrundschuld – und ihre Eintragung

Bei der Beurteilung der Bewilligungsberechtigung ist auch das Grundbuchamt an die Vermutung des § 891 BGB bis zum vollständigen Beweis des Gegenteils hat es also davon auszugehen, dass der im Grundbuch Eingetragene auch der wahre Berechtigte ist. Daran ändert der zugunsten des Antragstellers eingetragene Amtswiderspruch nichts, weil damit lediglich der

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Kettenauflassungen – und die Eintragung eines Eigentumswechsels

Ein Eintragungsantrag kann auch schlüssig zurückgenommen werden; das wird namentlich angenommen, wenn ein neuer Eintragungsantrag anstelle des alten gestellt wird. Eine ohne Antrag oder aufgrund eines unwirksamen Antrags erfolgte Grundbucheintragung macht das Grundbuch mithin nicht unrichtig, wenn die materiellen Voraussetzungen für die Verfügung vorliegen. Das ist bei den sogenannten Kettenauflassungen

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Pfändung einer Rückauflassungsvormerkung

Da eine Vormerkung selbst nicht gepfändet werden kann, sondern nur der durch sie gesicherte Anspruch, kommt es für die Wirkung der Pfändung darauf an, ob der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch von der Pfändung betroffen ist. Die Pfändung des Anwartschaftsrechts kann bei der Eigentumsvormerkung erst dann im Grundbuch eingetragen werden,

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Bundesverwaltungsgericht

Übertragung aller Miterbenanteile an mehrere Erwerber – und die Grundbucheintragung

Übertragen Miterben ihre Anteile am Nachlass jeweils zu gleichen Bruchteilen auf mehrere Erwerber, entsteht eine Bruchteilsgemeinschaft nur an den Erbteilen. Hinsichtlich des Nachlasses bleiben die Inhaber der Erbteile gesamthänderisch verbunden. Befindet sich im Nachlass ein Grundstück, werden die Erwerber deshalb mit dem Zusatz „in Erbengemeinschaft“ als Eigentümer in das Grundbuch

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Verhandlungstisch

Grundstückskaufvertrag – und die Identitätserklärung vor der Auflassung

Erfolgen Messungsanerkennung und Auflassung nach Abschluss eines Kaufvertrages, handelt es sich nicht um genehmigungsbedürftige Insichgeschäfte, wenn sie von einem Vertreter, der für beide Vertragsparteien auftritt, erklärt werden. Die Messungsanerkennung (Identitätserklärung) dient nicht dazu, die vertragsgemäße Erfüllung des Kaufvertrags festzustellen, sondern nur dazu, die Identität der unvermessen verkauften Teilfläche und des

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Schreibblock

Belastungsvollmacht – und ihre Auslegung

Bei einer von einem Notar erteilten Vollstreckungsklausel ist im Erinnerungsverfahren nach § 732 Abs. 1 ZPO der Umfang einer der notariellen Urkunde beigefügten Vollmacht zu prüfen, aufgrund derer für den Schuldner eine persönliche Haftungsübernahme mit Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung erklärt wurde. Im hier vom Bundesgerichtshof beurteilten Fall lautete die Vollmacht

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Grundbuchkostenfreiheit des Vermächtnisnehmers

Die Gebührenbefreiung der Nr. 14110 Z. 1 Abs. 1 S. 1 und S. 2 GNotKG-KV begünstigt auch die Eintragung eines Erben des eingetragenen Eigentümers, dessen Erwerb erfolgt ist durch die Ausübung eines erbvertraglich eingeräumten Übernahmerechts, Abschluss eines Übernahmevertrags zwischen sämtlichen Erben einschließlich Auflassung, Eintragungsbewilligung und -antrag. Während in § 60

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Grundbucheinsicht durch den Nachbarn

Das bloße Bestehen einer Nachbarschaft begründet für sich genommen kein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht im Sinne von § 12 Absatz 1 Satz 1 GBO. Es müssen konkrete, in der räumlichen Nähe begründete Umstände dargelegt werden, aus denen das Interesse abgeleitet wird. Ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 12

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Geldscheine

Zwischenverfügung – und die fehlende Eintragungsbewilligung

Eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes nach § 18 GBO ist dann nicht zulässig, wenn es zur Behebung des Eintragungshindernisses erforderlich ist, Eintragungsbewilligungen der unmittelbar Betroffenen beizubringen, die von vornherein nicht vorlagen. Es kann nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein, einem Antragsteller die Vorlage einer noch gar nicht abgegebenen Eintragungsbewilligung aufzuerlegen. In einem

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Der doch nicht festgestellte Grundbuchinhalt

Einem Notar, der sich entgegen seines Vermerks in der betreffenden Urkunde nicht über den Grundbuchinhalt unterrichtet hat, ist nicht nur ein Verstoß gegen § 21 Abs. 1 Satz 1 BeurkG anzulasten, wonach sich der Notar bei Geschäften, die im Grundbuch eingetragene oder einzutragende Rechte betreffen, über den Grundbuchinhalt unterrichten soll.

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Zwangssicherungshypothek – und die löschungsfähige Quittung der Prozessbevollmächtigten

Zwar kann eine Zwangssicherungshypothek im Rahmen der Zwangsvollstreckung aufgrund eines Antrags der Prozessbevollmächtigten der Gläubigerin eingetragen werden. Zu ihrer Löschung reicht eine von den Prozessbevollmächtigten erteilte „löschungsfähige Quittung“ aber nur aus, wenn deren Vollmacht in grundbuchtauglicher Form nachgewiesen wird. Die Benennung als Prozessbevollmächtigter im Vollstreckungstitel reicht hierfür nicht. Grundsätzlich erfordert

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