Tiefgarage

Die Grunddienstbarkeit am Sondereigentum – und die Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage

Ist das Sondereigentum mit einer Grunddienstbarkeit belastet, kann der Sondereigentümer von dem Dienstbarkeitsberechtigten, der auf der Fläche des belasteten Sondereigentums eine Anlage hält (hier: Tiefgaragenstellplätze), die von ihm an die Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Instandhaltungsrücklage erbrachten Zahlungen nicht erstattet verlangen.

Allerdings

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Gartentor

Gartentor statt Wegerecht

Das lediglich allgemeine, von einem konkreten Sicherungsbedürfnis losgelöste Interesse des Eigentümers, sein mit einem Wegerecht belastetes Grundstück einzufrieden, kann für sich genommen einen Anspruch gegen den dienstbarkeitsberechtigten Nachbarn, ein auf dem Weg an der gemeinsamen Grundstücksgrenze angebrachtes Tor nach jeder

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Laptop

Nicht gebuchte Dienstbarkeiten – und der gutgläubig lastenfreie Erwerb einer Eigentumswohnung

Der gutgläubig lastenfreie Erwerb eines Miteigentumsanteils oder einer Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheit erstreckt sich auch auf nicht eingetragene, jedoch eintragungsbedürftige Dienstbarkeiten am Grundstück. Nicht gebuchte Dienstbarkeiten, welche an einzelnen Miteigentumsanteilen nicht fortbestehen können, erlöschen dann insgesamt und damit auch im Verhältnis

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Bücherregal

Der Überbau als Grunddienstbarkeit

Die Pflicht des Nachbarn, einen Überbau zu dulden, kann nach einem Eigengrenzüberbau Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein, um mögliche künftige Streitigkeiten über das Eigentum an dem Bauwerk und über die Duldungspflicht des Nachbarn auszuschließen.

Inhalt und Umfang einer Grunddienstbarkeit bestimmen sich

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Verlegung eines Wegerechts

Nach § 1023 BGB kann der Eigentümer verlangen, die Ausübung einer auf einen Teil des Grundstücks beschränkten Grunddienstbarkeit auf eine andere, für den Berechtigten ebenso geeignete Stelle zu verlegen, wenn die Ausübung an der bisherigen Stelle für den Eigentümer besonders

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Löschung einer Grunddienstbarkeit

Der Eigentümer eines „dienenden“ Grundstücks kann die Löschung der Grunddienstbarkeit verlangen, wenn aufgrund einer Veränderung der Verhältnisse die Grunddienstbarkeit für das „herrschende“ Grundstück endgültig keinen Vorteil mehr darstellt. Weder mehrfache Planänderungen noch die Betriebsstilllegung über einen längeren Zeitraum begründen automatisch

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Die wiederbelebte Vormerkung

Die unrichtig gewordene Eintragung einer Vormerkung kann durch nachträgliche Bewilligung für einen neuen Anspruch verwendet werden, wenn Anspruch, Eintra-gung und Bewilligung kongruent sind. An dieser Übereinstimmung fehlt es, wenn die Vormerkung für einen höchstpersönlichen, nicht vererblichen und nicht übertragbaren Rückübertragungsanspruch

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Oberlandesgericht München

Dienstbarkeiten in der Insolvenz

Die Kündigungssperre des § 112 InsO hindert nicht das Erlöschen einer Dienstbarkeit, welche das aus einem Mietvertrag folgende Nutzungsrecht an dem belasteten Grundstück sichert und unter der auflösenden Bedingung steht, dass über das Vermögen des Berechtigten ein Insolvenzverfahren eröffnet wird,

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Grunddienstbarkeit und Verjährung

Der Anspruch des Berechtigten einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung oder Unterlassung der Beeinträchtigung des Rechts unterliegt nicht der Verjährung, wenn es um die Verwirklichung des Rechts selbst, und nicht nur um eine Störung in der Ausübung geht.

Wird eine Grunddienstbarkeit beeinträchtigt,

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