Lehnen die Eltern eines schulpflichtigen Kindes aus Glaubensgründen den Schullehrplan ab, rechtfertigt das keine generelle Verweigerung des Schulbesuchs.
Mit das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall eines Elternpaares, gegen das ein Bußgeld festgesetzt worden ist, da sie sich geweigert
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