Auch die Werbung eines Supermarktes für frisch gepressten Orangensaft zum Selbstabfüllen bedarf einer Grundpreisangabe.
In dem hier vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen, im Breisgau spielenden Fall konnten die Kunden im Supermarkt eines selbständigen Einzelhändlers, Mitglied in der Regionalgesellschaft einer größeren Supermarktgruppe,
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