Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Das Recht auf Freiheit

Wer von Freiheitsrechten spricht, verbindet diesen Term meist mit der Bewegungsfreiheit oder der Niederlassungsfreiheit. Es handelt sich um Grundpfeiler der EU, die auch durch zahlreiche Bestimmungen festgelegt sind.

Wenn junge Menschen allerdings ihren persönlichen Freiheitswillen erfahren und Ihr Leben selbstbestimmt

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Bundesverfassungsgericht

Die Gemeinde und ihre Justizgrundrechte

Hinsichtlich der Rüge einer Verletzung von Art.19 Abs. 4 GG ist eine Gemeinde bereits nicht beschwerdeberechtigt.

Gebietskörperschaften und deren Organe können sich grundsätzlich nicht auf die Rechtsschutzgarantie des Art.19 Abs. 4 GG berufen. 

Hinsichtlich der geltend gemachten Verletzung der grundrechtsähnlichen

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Braunkohlebagger

Stadtwerke – und ihre Grundrechtsfähigkeit

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb der Antrag eines Stadtwerke-Zusammenschlusses auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne Erfolg, der das Ausschreibungsvolumen und die Höhe des Steinkohlezuschlags nach dem sogenannten Kohleausstiegsgesetz betraf, mit dem die Kohleverstromung in Deutschland bis 2038 schrittweise reduziert und beendet

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Burlington

Indoorspielplätze bleiben geschlossen

Das Betriebsverbot eines Indoorspielplatzes ist mit den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes und dem Grundgesetz vereinbar. Die Ungleichbehandlung gegenüber der sportlichen Betätigung von Jugendlichen und Erwachsenen ist durch wesentliche Unterschiede gerechtfertigt.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in dem hier vorliegenden

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Innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich vollvereinheitlichten Rechts – und der Maßstab der Unionsgrundrechte

Bei einem Rechtsstreit, dem eine unionsrechtlich vollständig vereinheitlichte Materie zugrunde liegt, ist im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Prüfung die Charta der Grundrechte der Europäischen Union anzuwenden.

  1. Soweit die Grundrechte des Grundgesetzes durch den Anwendungsvorrang des Unionsrechts verdrängt werden, kontrolliert das Bundesverfassungsgericht
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Öffentliches Blockadetraining

Eine Versammlung, die als öffentliches Blockadetraining stattfinden soll, ist ohne einschränkende Auflagen von seiner Versammlungs- und Meinungsfreiheit geschützt, wenn sie gewaltfrei zur öffentlichen Meinungsbildung hinsichtlich eines angemessenen gesellschaftlichen Umgangs mit rechtsextremen Ideologien beitragen will. Straftaten sind auch ohne Ordner nicht

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