Bundesverfassungsgericht

Europäischer Haftbefehl – und die Verfassungsbeschwerde

Das Verfahren der Überstellung im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl (RbEuHb) ist vollständig unionsrechtlich determiniert. Das gilt auch für fakultative Bewilligungshindernisse, die in Art. 4 RbEuHb abschließend geregelt sind. Bei der Anwendung unionsrechtlich vollständig vereinheitlichter Regelungen sind grundsätzlich nicht die deutschen Grundrechte, sondern die Unionsgrundrechte maßgeblich. Gegenstand einer

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Abschiebung nach Bulgarien und die menschenrechtskonforme Behandlung

Wenn ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union (Bulgarien) dem Antragsteller bereits internationalen Schutz gewährt hat, ist ein weiterer Asylantrag unzulässig. Die Lebensverhältnisse, die den Antragsteller in Bulgarien erwarten, setzen ihn auch nicht der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der

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Das Aufenthaltsrecht eines japanischen Vaters aufgrund seines deutschen Kindes

Zur Aufrechterhaltung der regelmäßigen persönlichen Beziehungen und direkten elterlichen Kontakte kann aus dem Unionsrecht einen sorgeberechtigten drittstaatsangehörigen Elternteil ein Aufenthaltsrecht im Herkunftsmitgliedstaat seines Unionsbürgerkindes folgen, wenn das Kind mit dem anderen Elternteil in Ausübung des Freizügigkeitsrechts in einen anderen Mitgliedstaat verzogen ist. Vorraussetzung für ein solches Aufenthaltsrecht ist allerdings, dass

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