Mit den Darlegungsanforderungen bei einer Sachaufklärungsrüge hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen: Eine schlüssige Rüge, das Finanzgericht habe den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen, setzt u.a. den substantiierten Vortrag darüber voraus, aus welchen -genau bezeichneten- Gründen sich dem Finanzgericht die Notwendigkeit einer weiteren
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