Ein Grundbuchberichtigungsanspruch aus § 894 BGB setzt voraus, dass die eingetragene Grundschuld nicht der wahren Rechtslage entspricht. Die Beweislast trägt der Kläger, der neben der Unrichtigkeit des Grundbuchs darlegen und beweisen muss, dass er durch die Unrichtigkeit betroffen wird, mithin
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