Gutgläubiger Erwerb einer Sicherungsgrundschuld

Grundschulden, die vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes abgetreten worden sind, können uneingeschränkt gutgläubig einredefrei erworben werden, was in dem Fall, in dem die Verbindung zwischen Grundschuld und gesicherter Forderung durch den Sicherungsvertrag verloren gegangen ist, die Zwangsvollstreckung in Höhe des Nennwerts

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