Eine Schule darf ein chronisch krankes Kind nicht allein wegen organisatorischer Schwierigkeiten von einer Klassenfahrt ausschließen. Fehlt es an einer konkreten Gesundheitsgefahr, muss sie zumutbare Vorkehrungen treffen, um dem Kind die Teilnahme am schulischen Gemeinschaftsleben zu ermöglichen.
Ein neunjähriger Grundschüler
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