Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer Lehrerin abgewiesen, die an einer Grundschule mit einem muslimischen Kopftuch unterrichten wollte. Das Land Berlin hatte die Lehrerin für einen Einsatz in einer Grundschule vorgesehen und sie an ein Oberstufenzentrum umgesetzt, als die Lehrerin bei dem Unterricht ihr Kopftuch tragen wollte. Die Lehrerin
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