Lehrerin mit Kopftuch

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Entschädigungsklage einer Lehrerin abgewiesen, deren Bewerbung um eine Stelle als Grundschullehrerin von dem Land Berlin abgelehnt worden war, weil sie ein muslimisches Kopftuch trägt.

Das Arbeitsgericht hat eine nach § 7 AGG verbotene Benachteiligung der

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