Grundsicherung für Heimbewohner

Der sozialhilferechtliche Grundsicherungsbedarf für Heimbewohner bemisst sich nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe nach dem Regelsatz für Haushaltsangehörige. Die durchschnittlichen angemessenen Unterkunftskosten im Heim sind fiktiv durch Vergleichsberechnung der tatsächlichen Aufwendungen im Bereich des jeweiligen Sozialhilfeträgers zu ermitteln.

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