Eine Familie, die Grundsicherungsleistungen erhält, muss gegenüber dem Jobcenter die tatsächlichen Kosten der Miete offenlegen, wenn es sich bei einem Mietverhältnis wegen vieler Indizien um einen Scheinvertrag handelt. Der alleinige Verweis auf den Mietvertrag reicht nicht aus.
Mit dieser Begründung
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