Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Der Streit um die Grundsteuer – oder: Prozesszinsen im mehrstufigen Verfahren

Nimmt das Finanzamt nach der rechtskräftigen gerichtlichen Aufhebung eines rechtswidrigen Grundlagenbescheids die nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO gebotene Herabsetzung der Steuer im Folgebescheid nicht vor und erlässt es stattdessen einen zweiten rechtswidrigen Grundlagenbescheid, der durch eine weitere rechtskräftige gerichtliche Entscheidung aufgehoben wird, entstehen Prozesszinsen nach

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Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Karlsruhe – und das baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen das im November 2020 verkündete baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz nicht zur Entscheidung angenommen; die Verfassungsbeschwerden waren verfristet: Die Verfassungsbeschwerden richten sich bei verständiger Auslegung gegen § 38 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung einer Landesgrundsteuer vom 04.11.2020 (Landesgrundsteuergesetz – LGrStG), der für die Bewertung von Grundvermögen

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Geldscheine

Pfändung und Abtretung – und der Abrechnungsbescheid

Gemäß § 218 Abs. 2 AO entscheidet die Finanzbehörde über Streitigkeiten, die die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis nach § 37 AO betreffen, durch Abrechnungsbescheid. Bei einem mit der Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheids nach § 16 Abs. 1 GrEStG entstehenden Anspruch des Steuerpflichtigen auf Rückzahlung der bereits entrichteten Grunderwerbsteuer handelt

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Notar Kanzleischild

Das ausgeübte Vorkaufsrecht für ein Grundstück – und der Übergang von Nutzen und Lasten

Grundstückseigentümer und Vorkaufsberechtigter können den Übergang von Nutzen und Lasten abweichend von den in dem ursprünglichen Kaufvertrag festgelegten Bedingungen auf einen späteren Zeitpunkt festlegen. Mit der Ausübung eines Vorkaufsrechts kommt der Kauf zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten unter den Bestimmungen zustande, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat

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Grundsteuer – und die Zurechnung eines Grundstücks

Für Zwecke der Grundsteuer ist das Grundstück gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ausnahmsweise dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen. Gemäß § 19 Abs. 4 BewG werden Einheitswerte für inländischen Grundbesitz nur festgestellt, wenn und soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Einheitswerte haben lediglich für die

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Wohnhaus

Festsetzungsverjährung bei Grundsteuer-Erstattungsansprüchen

Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO kann durch jeden mit dem Steueranspruch zusammenhängenden Erstattungsanspruch ausgelöst werden. Der Erstattungsanspruch muss vor Ablauf der Festsetzungsfrist entstanden sein. § 171 Abs. 14 AO ist für die Frage, ob ein Erstattungsanspruch besteht, im Sinne der formellen Rechtsgrundtheorie auszulegen. Das Verfahren zur Festsetzung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Grundsteuererlass – und die Prozesszinsen

Ein Anspruch auf Prozesszinsen nach § 236 Abs. 1 AO besteht nicht, wenn eine Steuer durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung im Erhebungsverfahren erlassen wird. Das gilt auch bei § 33 Abs. 1 GrStG.  Wird durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder auf Grund einer solchen Entscheidung eine festgesetzte Steuer herabgesetzt oder

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Grundsteuerbefreiung für ein Schulgebäude

Die in § 4 Nr. 5 GrStG grundsätzlich geforderte Rechtsträgeridentität zwischen Eigentümer und Nutzer ist verfassungskonform. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Rechtsstreit hatte der Eigentümer eines bebauten Grundstücks geklagt, auf dem eine gGmbH mehrere staatlich anerkannte bzw. genehmigte Ersatzschulen betreibt. Der Grundstückseigentümer ist Geschäftsführer der gGmbH und unmittelbar sowie

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Der Mieter trägt sämtliche Betriebskosten…

Einer einzelvertraglichen Vereinbarung, wonach der Mieter sämtliche Betriebskosten zu tragen hat, fehlt es im Bereich der Gewerberaummiete nicht an der für eine Vertragsauslegung erforderlichen Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit. Eine solche Regelung erfasst auch dann alle von der Betriebskostenverordnung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufgelisteten Kostenarten, wenn sich ihr eine mit „insbesondere“ eingeleitete

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Großmark

Abbruchverpflichtung für Gebäude auf fremdem Grund und Boden – und der bewertungsrechtliche Abschlag

Eine unbedingte Abbruchverpflichtung besteht, wenn der Mieter nach den vertraglichen Vereinbarungen bei Beendigung des Mietvertrags grundsätzlich zum entschädigungslosen Abbruch der von ihm errichteten Gebäude verpflichtet ist und er nur in bestimmten Fällen eine Entschädigung für die Gebäude erhält. Eine Entschädigungsregelung lässt die Abbruchverpflichtung nicht entfallen, wenn die Erfüllung der Entschädigungsvoraussetzungen

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Einheitswert – und die Abbruchverpflichtung für Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Ob der Nichtabbruch eines Gebäudes trotz Abbruchverpflichtung voraussehbar ist, ist anhand des Verhaltens der am konkreten Miet- oder Pachtvertragsverhältnis Beteiligten zu beurteilen. Auch das Verhalten der Rechtsvorgänger oder der Beteiligten vergleichbarer Miet- oder Pachtverhältnisse kann bei der Prognoseentscheidung berücksichtigt werden. Für die Voraussehbarkeit des Nichtabbruchs sind die Verhältnisse zum Feststellungszeitpunkt

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der angegriffene Grundsteuermessbescheid – und die Zerlegungsbescheide

Die Zerlegungsbescheide sind Folgebescheide der Messbescheide. Nach § 42 FGO i.V.m. § 351 Abs. 2 der Abgabenordnung kann in dem gegen den Folgebescheid geführten Klageverfahren nicht über Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid entschieden werden. Erfährt der Grundlagenbescheid -wie hier die angegriffenen Grundsteuermessbescheide- keine Änderung, ist die Klage gegen den Folgebescheid -im

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Bundesfinanzhof (BFH)

Grundsteuer – die seit 50 Jahren verschleppte Reform

Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen,

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Der Streit um die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung – und die Säumniszuschläge zur Grundsteuer

Ein Klageverfahren, in dem der Grundstückseigentümer den Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung begehrt, ist nicht deshalb nach § 74 FGO auszusetzen, weil der Bundesfinanzhof dem Bundesverfassungsgericht die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Einheitsbewertung ab 2008 vorgelegt hat. Die beim BVerfG anhängigen

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Oberlandesgericht

Gewerberaummiete – und die Grundsteuererhöhung in der Betriebskostenabrechnung

Die in einem Mietvertrag über Gewerberäume enthaltene AGB-Klausel „Die Grundsteuer zahlt die Vermieterin. Erhöhungen gegenüber der bei Übergabe des Objekts erhobenen Grundsteuer tragen die Mieter.“ ist hinsichtlich der durch die Vermietbarkeit des bebauten Grundstücks bedingten Grundsteuererhöhung nicht eindeutig und daher zu Lasten des Verwenders auszulegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind dementsprechend nach

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Das Studentenwohnheim – und die Grundsteuer

Eine Wohnung i.S. des § 5 Abs. 2 GrStG ist in einem Studentenwohnheim in Gestalt eines Appartementhauses gegeben, wenn eine Wohneinheit aus einem Wohn-Schlafraum mit einer vollständig eingerichteten Küchenkombination oder zumindest einer Kochgelegenheit mit den für eine Kleinkücheneinrichtung üblichen Anschlüssen, einem Bad/WC und einem Flur besteht und eine Gesamtwohnfläche von

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Erlass von Grundsteuer in Sanierungsgebieten

Beruht der (teilweise) Leerstand eines Gebäudes auf der Entscheidung des Steuerpflichtigen, die darin befindlichen Wohnungen zunächst nicht zur Vermietung anzubieten und vor einer Neuvermietung grundlegend zu renovieren oder zu sanieren, hat der Steuerpflichtige grundsätzlich den Leerstand zu vertreten. Etwas anderes gilt, wenn der sanierungsbedingte Leerstand ein Gebäude betrifft, das in

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Erlass der Grundsteuer wegen strukturellem Leerstands

Der Erlass der Grundsteuer nach § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG setzt auch in Fällen strukturell bedingter Ertragsminderungen grundsätzlich voraus, dass sich der Steuerschuldner nachhaltig, aber vergeblich um eine Vermietung zu einem marktgerechten Mietzins bemüht hat. Beruft sich der Steuerpflichtige auf eine wesentliche Ertragsminderung, so kann von einer die

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Bundesfinanzhof (BFH)

Verfassungswidrige Einheitsbewertung des Grundvermögens?

Der Bundesfinanzhof hält die Vorschriften über die Einheitsbewertung (spätestens) ab dem Bewertungsstichtag 1.01.2009 für verfassungswidrig, weil die Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse am Hauptfeststellungszeitpunkt 1.01.1964 für die Einheitsbewertung zu Folgen führt, die mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht mehr vereinbar sind. Der Bundesfinanzhof hat deshalb einem bei ihm

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Grundsteuerpflicht nach Erwerb in der Zwangsversteigerung

Nach § 9 Abs. 1 GrStG wird die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Ist das Eigentum an dem Grundstück im Laufe des Kalenderjahres auf einen anderen übergegangen, bleibt der Voreigentümer Schuldner der Grundsteuer für das gesamte Jahr, denn Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand

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Grundsteuererlass wegen Bauschäden

Bauschäden erheblichen Umfangs, die zu einer vorübergehenden Unbenutzbarkeit eines Grundstücks führen, rechtfertigen nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Göttingen keinen Grundsteuererlass. Nach § 33 Abs. 5 GrStG entgegensteht. Nach dieser Vorschrift ist eine Ertragsminderung kein Erlassgrund, wenn sie für den Erlasszeitraum durch Fortschreibung des Einheitswerts berücksichtigt werden kann oder bei rechtzeitiger Stellung

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Grundsteuer – Wertverzerrungen bei der Einheitsbewertung

Ein Grundsteuererlass ist nicht wegen Wertverzerrungen bei der Einheitsbewertung geboten. Die Entscheidung über den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis nach § 227 AO ist eine Ermessensentscheidung der Behörde. Sachlich unbillig ist die Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis vor allem dann, wenn sie im Einzelfall zwar dem Wortlaut einer

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Grundsteuererlass bei bebauten Grundstücken

Besteht eine wirtschaftliche Einheit aus zahlreichen verschieden ausgestatteten, zu unterschiedlichen Zwecken nutzbaren und getrennt vermietbaren Räumlichkeiten und sind die marktgerechten Mieten für die einzelnen Raumeinheiten unterschiedlich hoch, ist für jede nicht vermietete Raumeinheit gesondert zu prüfen, ob der Steuerpflichtige den Leerstand zu vertreten hat. Besteht eine wirtschaftliche Einheit aus zahlreichen

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Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes

Ist die Erhöhung des Hebesatzes der für die mit Wohngebäuden bebauten Grundstücke maßgebenden Grundsteuer B weder willkürlich erfolgt noch eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung der Grundstückseigentümer und auch ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt nicht vor, dann ist die Erhöhung rechtmäßig erfolgt. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in dem

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Teilerlass der Grundsteuer bei gemindertem Mietertrag

Der Bundesfinanzhof hält die Neuregelung des Anspruchs auf Teilerlass der Grundsteuer bei einem geminderten Mietertrag durch das Jahressteuergesetz 2009 und die Anwendung der Neuregelung bereits für das Jahr 2008 mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2008 erfolgte Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung

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Windkraftanlagen als wirtschaftliche Einheit

Mehrere mit Windkraftanlagen bebaute Grundstücksflächen bilden regelmäßig keine wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 1 BewG, wenn sie durch Grundstücke, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, voneinander getrennt sind. In dem jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ist der Kläger Eigentümer eines Grundstücks, das aus zehn Teilflächen besteht, auf

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Schwimmende Anlagen

Eine auf dem Wasser schwimmende Anlage ist mangels fester Verbindung mit dem Grund und Boden und wegen fehlender Standfestigkeit bewertungsrechtlich kein Gebäude. Der jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedene Streitfall betraf ein Event- und Konferenzzentrum, das auf einem Kanal im Gebiet des Hamburger Hafens liegt und aus drei Schwimmkörpern und einem Pfahlbau

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Gestiegene Gewerbesteuerhebesätze

Die Gewerbesteuerhebesätze sind im letzten Jahr im Bundesdurchschnitt gestiegen. Nach dem Realsteuervergleich des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lag der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer im Jahr 2010 bei 390 % und damit um 3 Prozentpunkte höher als im Vorjahr (387 %). Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, entwickelten sich

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Bundesfinanzhof

Grundsteuererlass bei Minderung des Mietertrags

Der Erlass der Grundsteuer wegen einer Minderung des Rohertrags gemäß § 33 Abs. 1 GrStG setzt – entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltugnsgerichtshofs Baden-Württemberg – nicht voraus, dass die Ertragsminderung auf atypischen und vorübergehenden Umständen beruht. Die Frage, ob der Eigentümer (oder im entschiedenen Fall der Erbbauberechtigten) einen Erlass der

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Ungleiche Grundsteuermesszahlen

Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG, dass die Steuermesszahl nach § 15 GrStG für Eigentumswohnungen, die als Einfamilienhaus bewertet sind, 3,5‰ beträgt und nicht 2,6‰ wie für Einfamilienhäuser; erstens handelt es sich schon nach der rechtlichen sowie wirtschaftlichen Gestaltung um unterschiedliche Steuerobjekte und zweitens ist auf

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Keine Grundsteuerbefreiung für islamischen Kulturverein

Einem islamischen Kulturverein, der keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, steht nach einem aktuellen Urteil des BUndesfinanzhofs keine Befreiung von der Grundsteuer zu. Die Beschränkung der vom Grundsteuergesetz gewährten Grundsteuerbefreiungen auf solche Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie auf jüdische Kultusgemeinden ist nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß,

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Grundstücksbewertung für die Grundsteuer

Der Bundesfinanzhof hält in einer aktuellen Entscheidung eine allgemeine Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer für erforderlich. Die Einheitsbewertung des Grundvermögens ist vom Bundesfinanzhof trotz verfassungsrechtlicher Zweifel bislang als verfassungsgemäß beurteilt worden. Auch in dem aktuellen Urteil hat er daran jedenfalls für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 festgehalten,

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Grundsteuerrückstände in der Insolvenz

Der Grundschuldgläubiger – und damit der Inhaber einer öffentlichen Last gemäß § 12 GrStG – kann dann, wenn der Insolvenzverwalter das belastete Grundstück freihändig veräußert hat, keine abgesonderte Befriedigung aus dem Veräußerungserlös verlangen. Es bleibt der Gemeinde in diesem Fall nur die Haftung des neuen Grundstückseigentümers. Dies entschied jetzt der

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Grundsteuerpflicht der privaten Entsorger

Grundbesitz der öffentlichen Hand ist von der Grundsteuer befreit, § 3 GrStG. Diese Befreiung gilt jedoch nicht für ein Grundstück, das eine Kommune einem privaten Unternehmer zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben zur Nutzung überlässt. In dem jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte eine Stadt im Rahmen einer „funktionalen Privatisierung“ die Abwasserbeseitigung

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Gewerbesteuerhebesätze und Grundsteuerhebesätze 2008

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat aktuell eine Übersicht der 2008 in den deutschen Städten und Gemeinden geltenden Gewerbesteuerhebesätze sowie der Hebesätze für die Grundsteuer A und B veröffentlicht. Die Hebesätze zur Gewerbesteuer sowie zur Grundsteuer A und B werden von den Gemeinden festgesetzt. Die Realsteuereinnahmen aus Gewerbesteuer und Grundsteuer stehen

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Ehegattenunterhalt und die Kosten des Wohnvorteils

Vom Eigentümer zu tragende verbrauchsunabhängige Kosten können grundsätzlich nur dann von seinem Wohnvorteil abgezogen werden, wenn es sich um nicht umlagefähige Kosten im Sinne von §§ 556 Abs. 1 BGB, 1, 2 BetrKV handelt. Insoweit hat der Bundesgerichtshof seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte noch die

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