Der Niedersächsische Landtag hat eine Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes beschlossen. Gemeinden können künftig in bestimmten Ausnahmefällen die Grundsteuer ganz oder teilweise erlassen. Die Neuregelung soll unbillige Belastungen einzelner Grundstückseigentümer und gemeinnütziger Einrichtungen abfedern, ohne das Flächen-Lage-Modell der niedersächsischen Grundsteuer grundsätzlich
Artikel lesen













































