Gebäudeabriss

Überbau – und das Recht zum Abriss

Eine Verpflichtung des Grundstückseigentümers, den Überbau auf dem Nachbargrundstück stehen zu lassen, besteht nicht.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umfasst das Recht des Eigentümers nach § 903 BGB, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren, auch die Befugnis, einen Überbau

Artikel lesen

Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen

Die unentgeltliche Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft unter Zurückbehaltung der Darlehensverbindlichkeit führt nicht zur Zuordnung des Darlehens zum Privatvermögen.

Nach gefestigter Rechtsprechung ist die Qualifikation einer Verbindlichkeit als Betriebsschuld nicht Folge eines

Artikel lesen

Der Wintergarten des Mieters

Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören nach § 94 Abs. 2 BGB die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen.

Das sind in erster Linie die verwendeten Baustoffe und Bauelemente, darüber hinaus aber auch diejenigen Gegenstände, deren Einfügung dem Gebäude

Artikel lesen
Taschenrechner

Überbau durch einen Mieter

Gemäß § 912 BGB hat der Nachbar einen Überbau zu dulden, wenn der Eigentümer eines Grundstückes bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze baut, ohne dass ihm insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Sofern ein Überbau rechtmäßig,

Artikel lesen

Videoüberwachung vor dem Einfamilienhaus

Die EU-Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist auf die Videoaufzeichnung mit einer Überwachungskamera anwendbar, die von einer Person an ihrem Einfamilienhaus angebracht wurde und auf den öffentlichen Straßenraum gerichtet ist. Die Richtlinie ermöglicht jedoch die Würdigung des berechtigten Interesses dieser

Artikel lesen
Landgericht Leipzig

Streupflicht bei vereinzelten Glättestellen

Sind im Bereich eines Grundstücks nur vereinzelte Glättestellen ohne erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr vorhanden, ist nicht von einer allgemeinen Glättebildung auszugehen, die eine Streupflicht begründen könnte.

Die winterliche Räum- und Streupflicht beruht auf der Verantwortlichkeit durch Verkehrseröffnung

Artikel lesen

Der Hauberg und der Straßenausbau

Für Maßnahmen der Landespflege im Zusammenhang mit der Erweiterung einer Bundesstraße darf der Straßenbaulastträger keine Flächen eines Haubergs in Anspruch nehmen, wenn sich eine Befugnis zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen auf den Grundstücken weder aus dem Bundesfernstraßengesetz noch aus den Rodungsgenehmigungen

Artikel lesen

Landgut Borsig

Mit dem Erwerb eines Gebäudes oder Grundstücks kann das Recht verbunden sein, dieses Anwesen mit dem Namen eines früheren Eigentümers zu bezeichnen: Der Eigentümer einer Liegenschaft, die im allgemeinen Sprachgebrauch des maßgeblichen Verkehrs mit dem bürgerlichen Namen einer Familie bezeichnet

Artikel lesen

Wiederkaufsrecht nach 90 Jahren

Ein Wiederkaufsrecht, das erstmals nach 90 Jahren, im Übrigen aber voraussetzungslos ausgeübt werden kann, ist wirksam, sofern die Bedingungen des Rückkaufs den Käufer nicht unangemessen benachteiligen. Besteht ein solches Wiederkaufsrecht zugunsten der öffentlichen Hand, ist diese auch nicht durch den

Artikel lesen

Luftbilder vom eigenen Grundstück

Grundsätzlich muss niemand hinnehmen, dass sein Grundstück gegen seinen Willen mit geeigneten Mitteln (z.B. einem Flugzeug) „ausgespäht“ und fotografiert wird. Dieses Recht ist jedoch nicht schrankenlos. Ist die Zuordnung der Aufnahme zu einer konkreten Adresse, die Darstellung von Personen oder

Artikel lesen

Grundstücksabsenkung

Die auf Unterlassung einer unzulässigen Vertiefung gerichtete Klage erfordert nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht die Angabe der Bodenfestigkeit des bedrohten Grundstücks.

Allerdings hat der BGH bereits früher für einen auf Beseitigung der Folgen einer unzulässigen Vertiefung (§§ 1004

Artikel lesen

Sondervereinbarungen über ein Nutzungsrecht

Das Nutzungsrecht ist kein wesentlicher Bestandteil des Eigentums und damit einer schuldrechtlichen Sondervereinbarung zugänglich.

Die Gebrauchsvorteile eines im Miteigentum stehenden Grundstücks (hier: Mietzins aus der Vermietung von Stellplätzen) stehen den Teilhabern aufgrund ihrer Mitberechtigung nur dann gemeinsam zu, wenn die

Artikel lesen

Muttererde als wesentlicher Bestandteil

Erde gehört zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks. Deshalb verliert derjenige, der Erde auf einem Grundstück verteilt, sein Eigentum daran. Ersatzansprüche bestehen dann allenfalls gegenüber dem Eigentümer des Grundstücks, nicht gegenüber dem Verpächter.

Dass man sich aber auch hierüber noch

Artikel lesen