Gebäudeabriss

Überbau – und das Recht zum Abriss

Eine Verpflichtung des Grundstückseigentümers, den Überbau auf dem Nachbargrundstück stehen zu lassen, besteht nicht.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umfasst das Recht des Eigentümers nach § 903 BGB, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren, auch die Befugnis, einen Überbau

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