Monschau

Das Denkmal als Sachmangel

Die Denkmaleigenschaft des Kaufobjekts kann einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB begründen.

Nach dieser Vorschrift muss sich der Kaufgegenstand für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der

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Neubaugebiet

Das beurkundungsbedürftiges Grundstücksgeschäft – unter der Bedingung eines bauplanungsrechtlichen Durchführungsvertrages

Dass ein beurkundungsbedürftiges Grundstücksgeschäft unter der Bedingung des Zustandekommens oder des Fortbestands eines anderen Rechtsgeschäfts vorgenommen wird, rechtfertigt für sich genommen nicht die Annahme, dass die Rechtsgeschäfte nach dem Willen der Parteien eine Einheit bilden und daher beide beurkundungsbedürftig sind.

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Das Grundstück verkauf ich teurer…

Es stellt keine besonders schwerwiegende Treuepflichtverletzung des (potentiellen) Verkäufers eines Grundstücks dar, wenn er – bei wahrheitsgemäßer Erklärung seiner Abschlussbereitschaft – dem Kaufinteressenten nicht offenbart, dass er sich vorbehält, den Kaufpreis zu erhöhen. Eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen scheidet

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Die Maklercourtageklausel im Notarvertrag

Mit den Amtspflichten des Notars bei der Beurkundungen von Maklercourtageklauseln hatte sich aktuell der Notarsenat des Bundesgerichtshofs im Rahmen eines Disziplinarverfahrens zu befassen:

Im entschiedenen Fall hatte der Notar bei der Beurkundung sämtlicher Grundstückskaufverträge die folgende Klausel verwendet:

„Dieser Vertrag

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