Der Bundesgerichtshof hat die Voraussetzungen für eine Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Altlasten bzw. eines Altlastenverdachts präzisiert: In dem hier entschiedenen Fall bejahte der Bundesgerichtshof zunächst, dass das streitbefangene Grundstück wegen des Vorfindens einer aufgefüllten Kiesgrube und eines hierdurch begründeten Altlastenverdachts einen Mangel im Sinne des § 434 Abs.
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