Wird ein mit einem Grundpfandrecht belastetes Grundstück vom Insolvenzverwalter freihändig aufgrund einer mit dem Grundpfandgläubiger getroffenen Vereinbarung veräußert, liegt neben der Lieferung des Grundstücks durch die Masse an den Erwerber auch eine steuerpflichtige entgeltliche Geschäftsbesorgungsleistung der Masse an den Grundpfandgläubiger vor, wenn der Insolvenzverwalter vom Verwertungserlös einen „Massekostenbeitrag“ zugunsten der
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