Der Bundesgerichtshof für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs hat erstmals entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine rechtswidrig erteilte Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz zurückgenommen werden kann. Dem zugrunde lag ein Fall aus Neuruppin: Im Jahr 2015 verkauften 14 Gesellschaften eines Agrarkonzerns, darunter die hier betroffene Verkäuferin, landwirtschaftliche Grundstücke (insgesamt rund 2.262 Hektar) zu einzeln ausgewiesenen
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