Amts- und Landgericht Köln

Die Kostenentscheidung in FGG-Verfahren – und ihre Abänderung

Das Landwirtschaftsgericht ist jedenfalls nach Ablauf der Beschwerdefrist nicht befugt, die von ihm getroffene Kostenentscheidung von Amts wegen oder aufgrund der Gegenvorstellung eines Beteiligten abzuändern. Eine Gegenvorstellung ist gesetzlich nicht geregelt; sie stellt (lediglich) eine Anregung an das Gericht dar, eine für die Partei unanfechtbare Entscheidung zu ändern. Deshalb kommt

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Land- und Amtsgericht Düsseldorf

Die Abhilfebefugnis des Ausgangsgerichts

Das Ausgangsgericht (hier: Landwirtschaftsgericht) darf einer Beschwerde gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG nur abhelfen, wenn diese statthaft und auch im Übrigen zulässig ist. Deshalb muss es vor der Abhilfe auch die Zulässigkeit der Beschwerde prüfen. Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist das Ausgangsgericht, das

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Justizzentrum Köln

Grundstücksverkehrssachen – und das unzulässige Rechtsmittel der Genehmigungsbehörde

Legt die untere Genehmigungsbehörde ein unzulässiges Rechtsmittel ein, hat sie in entsprechender Anwendung von § 45 Satz 2 LwVG die einem anderen Beteiligten aufgrund dieses Rechtsmittels entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Eine Auferlegung von Gerichtskosten der Beschwerdeinstanz auf die unterlegene untere Genehmigungsbehörde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil sie

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Acker

Agrarkonzerne – und der von der vom Landkreis dann doch nicht mehr erwünschte Ackerverkauf

Der Bundesgerichtshof für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs hat erstmals entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine rechtswidrig erteilte Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz zurückgenommen werden kann. Dem zugrunde lag ein Fall aus Neuruppin: Im Jahr 2015 verkauften 14 Gesellschaften eines Agrarkonzerns, darunter die hier betroffene Verkäuferin, landwirtschaftliche Grundstücke (insgesamt rund 2.262 Hektar) zu einzeln ausgewiesenen

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Büroklammer

Grundstücksverkehrsgenehmigung – und die Auktion bei bundeseigenen Landwirtschaftsflächen

Auf ein grobes Missverhältnis zwischen dem Preis und dem Wert des Grundstücks gestützte Versagungen von Verkäufen an den Meistbietenden in einem offenen, transparenten und bedingungsfreien Ausschreibungsverfahren sind nur dann rechtmäßig, wenn das Höchstgebot nicht den Marktwert widerspiegelt, sondern spekulativ überhöht ist. Maßgebendes Kriterium dafür sind in erster Linie die in

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Geldrechner

Das nicht bestehende siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht – und die Genehmigungsfrist

Zur Verlängerung der Frist für die Entscheidung über eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz auf drei Monate reicht es aus, dass die Genehmigungsbehörde annimmt, wegen eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts gemäß § 12 GrdstVG zur Vorlage an die Siedlungsbehörde verpflichtet zu sein, und rechtzeitig einen hierauf gestützten Zwischenbescheid erlässt; es kommt nicht darauf

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Grundstücksverkehrsgenehmigung – und der Schutzbereich des VermG

In den Schutzbereich der nach § 1 Abs. 2 GVO bestehenden, der Sicherung des Unterlassungsanspruchs nach § 3 Abs. 3 VermG dienenden Amtspflicht, eine Grundstücksverkehrsgenehmigung (nur) unter den dort näher bestimmten Voraussetzungen zu erteilen, ist nur der materiell restitutionsberechtigte Antragsteller einbezogen. Die Grundstücksverkehrsgenehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung dient der Sicherung des

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Anfechtung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

Für die Anfechtung einer nach dem Grundstückverkehrsgesetz ohne Auflagen und Bedingungen erteilten Genehmigung ist der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet; insoweit ist allein der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nach § 22 Abs. 1 Grundstückverkehrsgesetz gegeben. Für die auf Aufhebung des Bescheids über die grundstückverkehrsrechtliche Genehmigung gerichtete Klage ist der Verwaltungsrechtsweg (§

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Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung bei einem Verkauf landwirtschaftlicher Flächen weit unter Wert

Werden in einem Grundstückskaufvertrag landwirtschaftliche Flächen unter Ausnutzung der Unerfahrenheit der Käuferin weit unter Wert verkauft, ohne dass die Voraussetzungen einer sogenannten Unterverbriefung nach § 4 Abs. 3 RSG erfüllt sind, führt die offensichtliche Nichtigkeit des Vertrages nach § 138 Abs. 1 BGB dazu, dass die Grundstücksverkehrsgenehmigung weder erteilt noch

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Der Erwerb einer landwirtschaftlichen Fläche

Eine Grundstücksverkehrsgenehmigung zum Erwerb einer landwirtschaftlichen Fläche kann einem Landkreis als untere Naturschutzbehörde erteilt werden, denn der Umwelt- und Naturschutz stellt ein agrarstrukturelles Ziel dar, das unter gewissen Voraussetzungen gegenüber dem Ziel, die Landwirtschaft mit ausreichenden Flächen zu versorgen, als gleichwertig anzusehen ist. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem

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Geschäftsmann

Landwirtschaftliche Grundstücke für die Wanderschäferei

Projekte von Naturschutzverbänden können dem konkreten Aufstockungsbedürfnissen von Landwirten gleichgestellt und bei dafür getätigtem Flächenerwerb die erforderliche Grundstücksverkehrsgenehmigung nach § 9 GrdstVG trotz konkurrierender Erwerbsinteressen von Landwirten unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden. Die Grundstücksverkehrsgenehmigung kann in einem solchen Fall jedoch nur erteilt werden, wenn dem Flächenerwerb ein konkretes förderungsfähiges Umweltschutz-

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Die grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigung eines Grundstück-Kaufvertrages

Die grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Landerwerb durch den Betreiber eines Wasserwerks zum Zwecke des Grundwasser und Trinkwasserschutzes erfolgt. Denn dieser Landerwerb ist neben dem Landerwerb durch Vollerwerbslandwirte zum Zwecke des Grundwasser- und Trinkwasserschutzes eine gleichwertige Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur. So das Oberlandesgericht Hamm in dem hier

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Erbanteilsübertragungen und die Genehmigungspflicht nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

Veräußerungen von Erbanteilen nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrdstVG sind, auch wenn der Nachlass nicht aus einem Betrieb, sondern aus landwirtschaftlichen Grundstücken besteht, dann genehmigungspflichtig, wenn die Form der Erbanteilsübertragung allein deswegen gewählt wurde, um die Genehmigungspflicht einer von den Vertragsparteien bezweckten Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke zu umgehen.

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Schreibmaschine

Verfahrensfehler und das Grundstücksverkehrsgesetz

Verfahrensfehler der für die Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zuständigen Behörden sind grundsätzlich nach § 45 VwVfG heilbar. Verfahrensfehler der für die Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zuständigen Behörden sind allerdings grundsätzlich nach § 45 VwVfG heilbar. Deren Entscheidungen sind Verwaltungsakte, auf die die Verwaltungsverfahrensgesetze anzuwenden sind, soweit

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Anfechtung einer Grundstückverkehsgenehmigung

Für die Anfechtung einer nach dem Grundstückverkehrsgesetz ohne Auflagen und Bedingungen erteilten Genehmigung ist der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet; insoweit ist allein der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nach § 22 Abs. 1 Grundstückverkehrsgesetz gegeben. Für die auf Aufhebung eines Bescheids über die grundstückverkehrsrechtliche Genehmigung Klage eines Konkurrenten ist der Verwaltungsrechtsweg

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Konferenzraum

Ungesunde Verteilung von Grund und Boden

Für die Versagung einer Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz wegen ungesunder Verteilung des Grund und Bodens nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG genügt ein mögliches künftiges Interesse potentieller Interessenten nicht. Auch die Versagung einer Genehmigung wegen groben Missverhältnisses zwischen dem Wert des Grundstücks und dem vereinbarten Kaufpreis kommt nur

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