Die Grundwasserentnahme für eine Papierfabrik

Sind für eine wasserrechtliche Bewilligung die UVP-Vorprüfung, die Prognose der nachteiligen Auswirkungen auf den Wasser- und Naturhaushalt und die Ermessensentscheidung des Landkreises auf einer belastbaren fachlichen Grundlage erfolgt und bereits vorhandene Schäden auf Nachbargrundstücken nicht auf die Grundwasserentnahme, sondern auf

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Grundwasserabpumpen für 30 Jahre

Sind aufgrund von Gutachten keine Schäden am Grundeigentum der Nachbarn durch eine erlaubte Grundwasserableitung zu erwarten, ist die von der zuständigen Gemeinde getroffene Ermessensentscheidung nicht zu beanstanden und rechtmäßig erfolgt.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg in dem hier vorliegenden

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Planvorhaben mit Auswirkung auf das Grundwasser

Die Zu­las­sung eines Plan­vor­ha­bens, das auf­grund mit ihm etwa ein­her­ge­hen­der nach­tei­li­ger Aus­wir­kun­gen auf die Qua­li­tät des Grund­was­sers die Chan­cen eines Grund­ei­gen­tü­mers ver­schlech­tert, sein Grund­stück Drit­ten zur In­stal­la­ti­on und zum Be­trieb von Grund­was­ser­för­der­an­la­gen zu über­las­sen, greift nicht in den Schutz­be­reich der

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Grundwasserentnahme durch eine Glashütte

Grundwasserentnahmen sind gebührenpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn die Entnahme gleichzeitig der Sanierung der städtischen Trinkwassergewinnung dient. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes die Klage der Saint-Gobain PAM Deutschland GmbH (früher: Halbergerhütte GmbH) gegen die Festsetzung von Entgelt

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Dichtheitsprüfung für Abwasserrohre

Die Gemeinde bzw. ihr Abwasserbetrieb kann von einem Grundstückseigentümer eine Dichtheitsprüfung für die Anschlussrohre an den Abwasserkanal verlangen, um zu verhindern, dass Abwasser aus den undichten Rohren in das Erdreich austritt. Aber darf dies auch verlangt werden, um zu verhindern,

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Nachbarklage gegen Grundwasserförderung

Der an sich objektiv-rechtliche Belang der öffentlichen Trinkwasserversorgung kann bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung über eine Bewilligung zur Förderung von Grundwasser eine subjektiv-rechtliche Bedeutung entfalten, weil der gegen eine wasserrechtliche Bewilligung klagende und von ihr betroffene Nachbar jedenfalls einen Anspruch

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