Die Festsetzung eines Grundwasserentnahmeentgelts für die Hebung von Grubenwasser im Saarland ist auch nach Beendigung der aktiven Steinkohleförderung rechtmäßig.
Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf eine Klage einer Bergbaugesellschaft entschieden, das bis Mitte 2012 Steinkohle förderte und für
Artikel lesen











