Bundesverwaltungsgericht

Mineralölkonzerne als Tankstellenverpächter

Einem auch in Deutschland bei (Marken-)Tankstellen beliebten Geschäftsmodell hat jetzt der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit einem heute in einem spanischen Vorabentscheidungsverfahren verkündeten Urteil zumindest für die Tankstellenketten ein Ende bereitet, die einen Marktanteil von über 30% besitzen::

Ein Tankstellenvertrag

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Strukturkündigung gegenüber Kfz-Vertragshändler

Vertriebsverträge zwischen Kfz-Herstellern bzw. -lieferanten und Vertragshändlern können regelmäßig nur mit 2-jähriger Kündigungsfrist beendet werden. Eine 1-jährige Frist gilt ausnahmsweise, wenn sich die Notwendigkeit ergibt, das Vertriebsnetz insgesamt oder zu einem wesentlichen Teil umzustrukturieren. Rechtsgrundlage hierfür ist die EG-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO

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