Keine Gruppenverfolgung von Sunniten im Irak

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht teilt die Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass irakische Staatsangehörige sunnitischen Glaubens aktuell im Irak nicht mit einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit mit einer (Gruppen-)Verfolgung im Sinne von § 3 AsylG rechnen müssen.

Die politischen Spannungen nach der Tötung des

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Gruppenverfolgung der Yeziden im Irak

Angesichts der seit dem 10.06.2014 eingetretenen veränderten Sicherheitslage droht Angehörigen der yezidischen Glaubensgemeinschaft in der Provinz Niniwe (Mosul) eine allein an ihren Glauben anknüpfende Verfolgung in der Gestalt von Gefahren für Leib und Leben sowie in der Gestalt von Vertreibung,

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