Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht teilt die Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass irakische Staatsangehörige sunnitischen Glaubens aktuell im Irak nicht mit einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit mit einer (Gruppen-)Verfolgung im Sinne von § 3 AsylG rechnen müssen.
Die politischen Spannungen nach der Tötung des
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