Bundesarbeitsgericht

Die Besitzstandsklausel im Tarifvertrag

Bei tarifvertraglichen Regelungen zur „Besitzstandswahrung“ bzw. „Besitzstandsregelung“ handelt es sich nicht lediglich um rein deklaratorische Wiederholungen des in § 4 Abs. 3 TVG verankerten Günstigkeitsprinzips.

Das ergibt sich für das Bundesarbeitsgericht schon aus der Wahl der Überschriften „Besitzstandswahrung“ bzw. „Besitzstandsregelung“

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Lohn

Die unmittelbare Wirkung eines Tarifvertrag – und seine arbeitsvertragliche Nachvollziehung

Die Tarifvertragsparteien können Ansprüche aus den zwischen ihnen vereinbarten tariflichen Inhaltsnormen nicht davon abhängig machen, das die tarifgebundenen Arbeitsvertragsparteien eine vertragliche Bezugnahme auf die für den Arbeitgeber jeweils gültigen Tarifverträge vereinbaren. Eine solche „arbeitsvertragliche Nachvollziehung“ von Tarifverträgen als Anspruchsvoraussetzung umgeht

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Der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Lohnerhöhung

Unterscheiden sich die Arbeitsvertragsbedingungen zweier in einem Betrieb beschäftigter Arbeitnehmergruppen nicht nur in Vergütungselementen, sondern auch in weiteren Arbeitsbedingungen (zB. Kündigungsfristenregelung), ist zur Beantwortung der Frage, ob eine nur der einen Arbeitnehmergruppe gewährte Entgelterhöhung dem Ausgleich einer Besserstellung der anderen

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