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Verjährungshemmung per Güteantrag – und der Rechtsmissbrauch

Eine rechtsmissbräuchliche Einleitung des Güteverfahrens kann einer Berufung des Klägers auf die Hemmung der Verjährung nach § 242 BGB entgegenstehen. Zwar stellt es keine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Güteverfahrens dar, dass die Prozessbevollmächtigen des Klägers insgesamt 904 gegen die Beklagte gerichtete Güteanträge gleichzeitig bei der Gütestelle eingereicht haben, und ist es

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Güteantrag in Anlageberatungsfällen – und die Mindestanforderungen für eine Verjährungshemmung

Der Güteantrag hat in Anlageberatungsfällen regelmäßig die konkrete Kapitalanlage zu bezeichnen, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum anzugeben und den Hergang der Beratung mindestens im Groben zu umreißen. Ferner ist das angestrebte Verfahrensziel zumindest soweit zu umschreiben, dass dem Gegner und der Gütestelle ein Rückschluss auf Art und Umfang der

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Verjährungshemmung durch Güteantrag in Anlageberatungsfällen

Der Güteantrag hat in Anlageberatungsfällen regelmäßig die konkrete Kapitalanlage zu bezeichnen, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum anzugeben und den Hergang der Beratung mindestens im Groben zu umreißen. Ferner ist das angestrebte Verfahrensziel zumindest soweit zu umschreiben, dass dem Gegner und der Gütestelle ein Rückschluss auf Art und Umfang der

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Verjährungshemmung per Güteantrag – und seine Individualisierung in Anlageberatungsfällen

Der Güteantrag hat in Anlageberatungsfällen regelmäßig die konkrete Kapitalanlage zu bezeichnen, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum anzugeben und den Hergang der Beratung mindestens im Groben zu umreißen. Ferner ist das angestrebte Verfahrensziel zumindest soweit zu umschreiben, dass dem Gegner und der Gütestelle ein Rückschluss auf Art und Umfang der

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Haftung des Anlageberaters – und die Verjährungshemmung per Güteantrag

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof erneut mit den Anforderungen an die nötige Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs in einem Güteantrag in Anlageberatungsfällen zu befassen: Der Güteantrag hat in Anlageberatungsfällen regelmäßig die konkrete Kapitalanlage zu bezeichnen, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum anzugeben und den Hergang der Beratung mindestens im

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Verjährungshemmung per Güteantrag in Anlagefällen

Ein Güteantrag, der nicht den Anforderungen an die nötige Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs entspricht, vermag keine Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB herbeizuführen. Der Güteantrag hat in Anlageberatungsfällen regelmäßig die konkrete Kapitalanlage zu bezeichnen, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum anzugeben und den

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Pflichtverletzungen in der Kapitalanlageberatung – und die Verjährungshemmung durch Güteantrag

Ein Güteantrag kann die Hemmung der Verjährung nicht nur für die eigens darin erwähnten Pflichtverletzungsvorwürfe bewirken. Zwar ist die Verjährung mehrerer eigenständiger und hinreichend deutlich voneinander abgrenzbarer Pflichtverletzungsvorwürfe in Anlageberatungsfällen materiellrechtlich selbständig zu beurteilen. Die kenntnisabhängige regelmäßige Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 Abs. 1 BGB berechnet sich für jeden dieser

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Güteantrag – und das beigefügte Anspruchsschreiben

Mit der Frage einer ausreichenden Individualisierung der geltend gemachten Ansprüche in einem Güteantrag durch ein beigefügtes Anspruchsschreiben hatte sich aktuell der Bundesgerichtshofs zu befassen: Damit die Verjährung eines Anspruchs durch einen Güteantrag gehemmt werden kann, muss dieser Anspruch in dem Antrag ausreichend individualisiert sein. Ohne diese Individualisierung tritt eine Hemmung

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Verjährungshemmung durch Güteantrag – und die Individualisierung des Anspruchs in Kapitalanlagefällen

Damit die Verjährung eines Anspruchs durch einen Güteantrag gehemmt werden kann, muss dieser Anspruch in dem Antrag ausreichend individualisiert sein. Ohne diese Individualisierung tritt eine Hemmung der Verjährung nicht ein; sie kann nach Ablauf der Verjährungsfrist auch nicht mehr verjährungshemmend nachgeholt werden. Dazu muss der Güteantrag zum einen die formalen

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Güteanträge in Kapitalanlageberatungsfällen – und die Verjährungshemmung

Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit der Reichweite der Verjährungshemmung und zu den Anforderungen an die Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs in Bezug auf Güteanträge in Kapitalanlageberatungsfällen zu befassen. Bei Güteanträgen kann auf Schriftstücke, die der Individualisierung des verfolgten Anspruchs dienen, nur dann zurückgegriffen werden, wenn sie im Güteantrag

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Verjährungshemmung mittels Güteantrag

Die Reichweite der Hemmungswirkung von Rechtsverfolgungsmaßnahmen gemäß § 204 Abs. 1 BGB beurteilt sich jedoch – ebenso wie die materielle Rechtskraft nach § 322 Abs. 1 ZPO – nicht nach dem einzelnen materiellrechtlichen Anspruch, sondern nach dem den Streitgegenstand bildenden prozessualen Anspruch. Dieser erfasst alle materiellrechtlichen Ansprüche, die sich im

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Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

Welche Anforderungen sind an Güteanträge zu stellen, die zur Hemmung der Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB führen? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen – und hat eine Verjährungshemmung jedenfalls für Mustergüteanträge verneint, wie sie einem breiten Publikum

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Verjährungshemmung per Güteantrag

Ein Güteantrag vermag die Verjährung eines vertraglichen Schadensersatzanspruchs bereits dann zu hemmen, wenn die Vertragsparteien, das Vertragsverhältnis, die Pflichtverletzung und das Begehren hinreichend zu erkennen sind. Einer Bezifferung des geltend gemachten Anspruchs bedarf es ebenso wenig wie eines detaillierten Sachvortrags. Schadenersatzansprüche verjähren, wenn nicht Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des

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Verjährungsunterbrechung durch unbezifferten Güteantrag

Zur Hemmung der Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB a.F., ist erforderlich, dass die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche auch Gegenstand des Güteverfahrens waren. Nur im Falle einer Anspruchsidentität steht der Antrag auf Durchführung eines Güteverfahrens in Ansehung der Verjährungsunterbrechung der Klageerhebung gleich. Erforderlich hierfür ist ein

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Keine anerkannte Gütestellen in Berlin?

In Berlin können mangels einer landesgesetzlichen Regelungen keine Gütestellen im Sinne der §§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, 15a EGZPO anerkannt werden. Eine entsprechende Entscheidung des Berliner Kammergerichts wurde jetzt vom Bundesgerichtshof bestätigt: Die Antragstellerin begehrt die Anerkennung als Gütestelle i.S. der §§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO,

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Verjährungshemmung durch Güteantrag in Hamburg

Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg (ÖRA) hemmt die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof und bestätigte damit eine seit einigen Jahren beliebte Praxis, um im Kapitalanlagerecht den Ausgang von Musterverfahren abwarten zu können ohne

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