Pflichtverletzungen in der Kapitalanlageberatung – und die Verjährungshemmung durch Güteantrag

Ein Güteantrag kann die Hemmung der Verjährung nicht nur für die eigens darin erwähnten Pflichtverletzungsvorwürfe bewirken.

Zwar ist die Verjährung mehrerer eigenständiger und hinreichend deutlich voneinander abgrenzbarer Pflichtverletzungsvorwürfe in Anlageberatungsfällen materiellrechtlich selbständig zu beurteilen. Die kenntnisabhängige regelmäßige Verjährungsfrist nach §§

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Verjährungshemmung per Güteantrag

Ein Güteantrag vermag die Verjährung eines vertraglichen Schadensersatzanspruchs bereits dann zu hemmen, wenn die Vertragsparteien, das Vertragsverhältnis, die Pflichtverletzung und das Begehren hinreichend zu erkennen sind. Einer Bezifferung des geltend gemachten Anspruchs bedarf es ebenso wenig wie eines detaillierten Sachvortrags.

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