Deutsch-französischer Wahlgüterstand

Auf Vorschlag der Bundesjustizministerin hat die Bundesregierung heute den Regierungsentwurf zur Umsetzung des deutsch-französischen Wahlgüterstandes in das Gesetzgebungsverfahen eingebracht. Das zugrundeliegende Abkommen hatten die französische und die deutsche Justizministerin bereits vor einem Jahr am 4. Februar 2010 in Paris unterzeichnet.

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Ehescheidungen in der EU

In zehn EU-Ländern sollen internationale Ehepaare nach einem Plan der Europäischen Union demnächst wählen können, nach welchem Landesrecht sie sich scheiden lassen. Deutschland wird sich an diesem Vorhaben – zunächst – jedoch nicht beteiligen.

Jedes Jahr reichen ungefähr eine Million

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Wahlgüterstand in deutsch-französischen Ehen

Das Bundeskabinett hat in seiner letzten Sitzung der Zeichnung des Staatsvertrags zum deutsch-französischen Wahlgüterstand zugestimmt. Das Abkommen soll am 4. Februar 2010 beim deutsch-französischen Ministerrat gezeichnet werden. Anschließend muss der Vertrag in Deutschland und Frankreich ratifiziert werden.

Ehen mit Auslandsberührung

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