Mit den Anforderungen an die Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens im Unterbringungsverfahren hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Das in dem zugrunde liegenden Verfahren eingeholte Gutachten ist dem Betroffenen auf Empfehlung des Sachverständigen nicht ausgehändigt worden. Der Bundesgerichtshof sah hierin eine Verfahrensfehlerhaftigkeit der vorinstanzlichen Beschlüsse des Amtsgerichts Moers und des Landgerichts
Lesen