Moderne Hörhilfen müssen bei der Erteilung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung an Schwerhörige berücksichtigt werden. Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einer hochgradig schwerhörigen Klägerin die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung („P-Schein“, „Taxischein“) unter Auflagen zugesprochen, weil sie mit Hilfe des
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