Beruft sich der Erwerber eines gebrauchten Kraftfahrzeugs auf den gutgläubigen Erwerb von einem Nichtberechtigten, muss der bisherige Eigentümer beweisen, dass der Erwerber sich die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: den Kraftfahrzeugbrief) nicht hat vorlegen lassen.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen
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