Beruft sich der Erwerber eines gebrauchten Kraftfahrzeugs auf den gutgläubigen Erwerb von einem Nichtberechtigten, muss der bisherige Eigentümer beweisen, dass der Erwerber sich die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: den Kraftfahrzeugbrief) nicht hat vorlegen lassen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreit kaufte eine Gesellschaft italienischen Rechts, die Fahrzeuge in Italien
LesenSchlagwort: gutgläubiger Erwerb
Die gefälschte Zulassungsbescheinigung – und der gutgläubige Eigentumserwerb am Gebrauchtfahrzeug
Durch eine nach § 929 BGB erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwürbe, nicht in gutem Glauben ist. Gemäß § 932 Abs. 2 BGB handelt
LesenUnterschlagung auf der Probefahrt – und der gutgläubige Erwerb
Ein Fahrzeug, das einem vermeintlichen Kaufinteressenten für eine unbegleitete Probefahrt überlassen und von diesem nicht zurückgegeben wurde, ist dem Eigentümer nicht im Sinne von § 935 BGB abhandengekommen. Dieser verliert daher sein Eigentum an dem Fahrzeug, wenn es nachfolgend durch einen Dritten in gutem Glauben erworben wird. In dem hier
LesenDer gutgläubige Erwerb eines Wohnmobils
Kommt es im Rahmen eines Wohnmobilkaufs wegen verschiedener Auffälligkeiten bei der Anbahnung und Durchführung des Kaufvertrages zu Zweifeln an der vermeintlichen Berechtigung des Verkäufers, ist ein gutgläubiger Erwerb nicht mehr möglich. So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall entschieden und der Klage auf Herausgabe eines Wohnmobils stattgegeben.
LesenDer Verlust einer Rolex
Ist eine Sache dem Eigentümer abhandengekommen, kann ein gutgläubiger Erwerb nicht möglich sein. Übergibt der Eigentümer zwar aufgrund einer Täuschung, aber doch freiwillig die Sache einer anderen Person, ist die Sache nicht abhandengekommen. So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall über die Eigentumsfrage einer Rolex entschieden. Der
LesenGutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Wohnmobils
Bereits seit längerem ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs sich der Erwerber nicht allein auf den Rechtschein des vorhandenen Besitzes des Verkäufers verlassen darf, sondern das Unterlassen der Einsichtnahme in den Kraftfahrzeugschein und den Kraftfahrzeugbrief (heute: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) in aller Regel
LesenDas abgepresste Handy – und sein Weiterverkauf
Ein gutgläubiger Eigentumserwerb nach den §§ 929, 932 BGB ist gemäß § 935 Abs. 1 BGB ausgeschlossen, wenn die Sache dem früheren Eigentümer abhandengekommen war. Unter einem Abhandenkommen in diesem Sinne ist der unfreiwillige Verlust des unmittelbaren Besitzes zu verstehen. Der für die Freiwilligkeit bestimmende Wille ist allerdings nicht rechtsgeschäftlicher,
LesenHeimfallanspruch – und der gutgläubige Erwerb des Erbbaurechts in der Zwangsversteigerung
Einem Heimfallanspruch kommt keine dingliche Wirkung zu. Sind dessen Voraussetzungen bei einem früheren Erbbauberechtigten eingetreten, kann er daher nicht gegen den Erwerber des Erbbaurechts geltend gemacht werden. Hat ein Grundstückseigentümer der Belastung des Erbbaurechts mit einem gegenüber der Erbbauzinsreallast vorrangigen Grundpfandrecht zugestimmt, kann er gegenüber dem Ersteher des Erbbaurechts kein
LesenNicht gebuchte Dienstbarkeiten – und der gutgläubig lastenfreie Erwerb einer Eigentumswohnung
Der gutgläubig lastenfreie Erwerb eines Miteigentumsanteils oder einer Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheit erstreckt sich auch auf nicht eingetragene, jedoch eintragungsbedürftige Dienstbarkeiten am Grundstück. Nicht gebuchte Dienstbarkeiten, welche an einzelnen Miteigentumsanteilen nicht fortbestehen können, erlöschen dann insgesamt und damit auch im Verhältnis zu den anderen Miteigentümern bzw. Wohnungs- oder Teileigentümern. Das Grundbuch
LesenMitbesitz und das Abhandenkommen einer beweglichen Sache
Eine bewegliche Sache kommt dem mitbesitzenden Eigentümer nicht im Sinne von § 935 Abs. 1 BGB abhanden, wenn er selbst den unmittelbaren Besitz ohne Willen des eigentumslosen Mitbesitzers freiwillig aufgibt. Ein gutgläubiger Erwerb des Eigentums (hier: an dem BMW) durch den Erwerber setzt nach § 932 Abs. 1 Satz 1,
LesenDie abgetretene Sicherungsgrundschuld – und die Einrede aus dem Sicherungsvertrag
Ist eine Sicherungsgrundschuld, gegen die dem Eigentümer eine Einrede auf Grund des Sicherungsvertrags mit einem früheren Gläubiger zustand, vor dem für die Anwendbarkeit von § 1192 Abs. 1a BGB maßgeblichen Stichtag von einem Dritten gutgläubig einredefrei erworben worden, führt eine weitere Abtretung an einen Dritten nach dem Stichtag nicht dazu,
LesenSammlermünzen sind kein Geld
Bei Sammlermünzen, die zum Umlauf im Zahlungsverkehr weder bestimmt noch geeignet sind, handelt es sich auch dann nicht um Geld im Sinne von § 935 Abs. 2 BGB, wenn sie als offizielles Zahlungsmittel zugelassen sind. Ein gutgläubiger Eigentumserwerb an gestohlenen Sammlermünzen ist daher nicht möglich. In dem hier vom Bundesgerichtshof
LesenGutgläubiger Erwerb eines belgischen Autos
Kauft ein Kraftfahrzeughändler ein gebrauchtes, in Belgien zugelassenes Kraftfahrzeug und ist der Verkäufer nicht Eigentümer des Fahrzeugs, dann kann der Käufer in der Regel nicht gutgläubig Eigentum an dem Fahrzeug erwerben, wenn er es unterlässt, sich eine Original-Ankaufsrechnung des Verkäufers vorlegen zu lassen und er auch keine anderen Erkenntnisse über
LesenGrenzüberschreitender Versendungskauf
Bei einem grenzüberschreitenden Versendungskauf in das Ausland erfolgt die für einen Eigentumsübergang nach deutschem Recht erforderliche Besitzverschaffung am Kaufgegenstand in aller Regel erst mit dessen Ablieferung am Bestimmungsort. Wird der nach deutschem Recht im Inland eingeleitete Erwerbstatbestand bis zum Grenzübertritt nicht mehr vollendet, beurteilt sich die Frage, ob und zu
LesenGutgläubiger Erwerb einer Sicherungsgrundschuld
Grundschulden, die vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes abgetreten worden sind, können uneingeschränkt gutgläubig einredefrei erworben werden, was in dem Fall, in dem die Verbindung zwischen Grundschuld und gesicherter Forderung durch den Sicherungsvertrag verloren gegangen ist, die Zwangsvollstreckung in Höhe des Nennwerts der Grundschuld ermöglicht, auch wenn die gesicherte Forderung tatsächlich in
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