Riesenrad

Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse – und die Umsatzsteuer in Altfällen

Verkauft ein Steuerpflichtiger über sein Internetportal Gutscheine für bestimmte Freizeiterlebnisse, erbringt er die durch den Gutschein versprochene Leistung entweder selbst oder ist hinsichtlich dieser Leistung als Vermittler tätig. Seine Leistung besteht demgegenüber nicht im Betrieb eines Internetportals. Ist der Gutschein nur über einen bestimmten Geldbetrag ausgestellt (sog. Wertgutschein), fehlt es

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Hotel

Verfall von Hotelgutscheinen – und die Umsatzsteuer

Mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Geldern, die ein Vermittler für einen „Hotelgutschein“ treuhänderisch vereinnahmt, bei Verfall des Gutscheins hatte sich das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht zu befassen: Durch die Vermittlung der Beherbergungsverträgen hat die Vermittlerin gegenüber den Hotelbetreibern steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistungen erbracht und dafür (zunächst nur) ein der Besteuerung zu

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Ein Gutschein als Zahlung

Akzeptiert ein Reiseveranstalter und ein Reisepreisabsicherer einen Gutschein als Zahlung gemäß § 364 BGB, dann steht dieser Gutschein einer Zahlung gleich und im Insolvenzfall muss der Reisepreisversicherer auch zahlen wie bei einer direkten Zahlung. So hat das Amtsgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall entschieden und der Klage

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Taschenrechner

Buchpreisbindung – und die Gutscheinaktion beim Buchankauf

Maßstab für die Prüfung eines Verstoßes gegen die Buchpreisbindung ist, ob das Vermögen des Buchhändlers beim Verkauf neuer Bücher in Höhe des gebundenen Preises vermehrt wird. Wer im Zusammenhang mit preisbindungsfreien Geschäften Gutscheine, die zum Erwerb preisgebundener Bücher eingesetzt werden können, an Letztverbraucher abgibt, ohne dass ihm bei der Abgabe

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Nachtbaustelle

Amazon-Gutscheinaktion beim Buchankauf – und die Buchpreisbindung

Beim Erwerb preisgebundener Bücher dürfen Gutscheine nur verrechnet werden, wenn dem Buchhändler schon bei Abgabe der Gutscheine eine entsprechende Gegenleistung zugeflossen ist. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf eine Klage des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V. gegen die Fa. Amazon. Amazon verkauft über ihre Website www.amazon.de in Deutschland preisgebundene Bücher.

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Gutscheine – und die steuerliche Unentgeltlichkeit

Gibt ein Unternehmer einen Gutschein in Umlauf, der dessen Besitzer berechtigt, eine Leistung des Unternehmers kostenlos in Anspruch zu nehmen, liegt in der Regel kein entgeltlicher Leistungsaustausch vor. Die Unternehmerin erbringt im Rahmen der Freimünzungen keine entgeltlichen Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Eine Gegenleistung des

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