Bei Gutscheincodes zur Nutzung in einem bestimmten Netzwerk (Einzweck-Gutscheine) unterliegt deren Übertragung – unabhängig vom Vertriebsweg – der Umsatzsteuer, wenn aufgrund der Länderkennung der Nutzerkonten bereits bei der Ausgabe der Leistungsort in Deutschland und die Höhe der Umsatzsteuer feststehen.
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