Europaflaggen in Brüssel

Die EU-Eigenmittel zur Corona-Hilfe – und der vorläufige Stopp aus Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem „Hängebeschluss“ angeordnet, dass das deutsche Ratifizierungsgesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz – ERatG) bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht durch

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Der Hängebeschluss im Kartellverwaltungsverfahren

Gegen eine Zwischenentscheidung des Kartellbeschwerdegerichts in einem anhängigen Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz, die bis zur endgültigen Entscheidung über den Eilantrag die aufschiebende Wirkung der Beschwerde anordnet („Hängebeschluss“), ist die Rechtsbeschwerde statthaft. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist eröffnet, wenn die Rechtsbeschwerde statthaft ist und das Beschwerdegericht dieses Rechtsmittel mithin wirksam hätte zulassen können.

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