Wird eine abhängige Beschäftigung zwecks Wiederaufnahme einer pandemiebedingt aufgegebenen Selbständigkeit gekündigt, liegt zumindest ein Härtefall vor.
In dem hier vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall war der Antragsteller seit 2000 mit einer Eventagentur selbständig. Er stellte diese Tätigkeit aufgrund der mit
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