Vereinbarungen über die Beteiligung des Vertragspartners an den Kosten einer vom Verwender finanzierten Ausbildung benachteiligen den Vertragspartner zwar nicht generell unangemessen. Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners, die an eine von diesem ausgesprochene Kündigung des Vertragsverhältnisses anknüpfen, können jedoch im Einzelfall gegen Treu
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