Eine Nachbargemeinde kann die Genehmigung eines LNG-Terminals nur dann zulässig anfechten, wenn sie eine mögliche Verletzung ihrer eigenen Rechtsstellung aufzeigt. Der Verweis auf Sicherheitsrisiken genügt hierfür nicht, wenn eine Betroffenheit kommunaler Schutzobjekte nicht dargelegt wird.
So hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt
Artikel lesen







