Das Bundesverfassungsgericht hat auf eine Vorlage des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen aus dem Jahr 2013 das Verbot des Umschlags (Be, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen der Freien Hansestadt Bremen durch § 2 Abs. 3 Bremisches Hafenbetriebsgesetz (BremHafenbetrG) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt, da
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