Ein zulässiger Haftantrag der beteiligten Behörde ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zur zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungs- oder Überstellungsvoraussetzungen, zur Erforderlichkeit der Haft, zur Durchführbarkeit
LesenSchlagwort: Haftantrag
Abschiebehaft – und die richterlich angeordnete zu lange Haftdauer
Die Haftgerichte sind auf Grund von Art.20 Abs. 3 und Art. 104 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich und auf Grund von § 26 FamFG einfachrechtlich verpflichtet, das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungshaft in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend zu prüfen. Die Freiheitsgewährleistung
LesenAbschiebehaft – und die unzulängliche Begründung der beantragten Haftdauer
Ein zulässiger Haftantrag der beteiligten Behörde ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zur zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungs- oder Überstellungsvoraussetzungen, zur Erforderlichkeit der Haft, zur Durchführbarkeit
LesenAbschiebungshaft – und die Verfahrensdarstellung im Haftantrag
Eine Darstellung des maßgeblichen Verfahrens im Haftantrag ist entbehrlich, wenn die Verfahrensschritte, die nach den einschlägigen völkervertrags- oder unionsrechtlichen Regelungen für die Überprüfung der erforderlichen Dauer der Haft entscheidend sind, so dargestellt werden, dass der Haftrichter in eine Prüfung eintreten kann. Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder
LesenAbschiebehaft – und das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft
Bedeutung für die Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung hat das nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG geforderte Einvernehmen, wenn sich aus dem Haftantrag oder den ihm beigefügten Unterlagen ohne Weiteres ein laufendes und nicht offensichtlich zustimmungsfreies Ermittlungsverfahren ergibt. Der Haftantrag ist dann im Hinblick auf die von § 417 Abs.
LesenAbschiebehaft – und die nicht übersetzten Anlagen zum Haftantrag
Der Betroffene kann zwar nach Art. 5 Abs. 2 EMRK verlangen, dass ihm die Gründe für seine Verhaftung in einer ihm verständlichen Sprache mitgeteilt werden. Das bedeutet aber nicht, dass ihm neben dem Haftantrag auch alle Unterlagen übersetzt werden müssten, die die beteiligte Behörde ihrem Antrag beigefügt hat. Entscheidend ist,
LesenAbschiebehaft – und der Haftantrag
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage lässig. des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zur zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zur Erforderlichkeit der Haft, zur
LesenAbschiebungshaft – und die Anforderungen an den Haftantrag
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zur zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zur Erforderlichkeit der Haft, zur Durchführbarkeit
LesenDie Dauer der Abschiebungshaft – und die Angaben im Haftantrag
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
LesenSicherungshaft – und die Anforderungen an den Haftantrag
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
LesenÜberstellungshaft nach der Dublin-III-VO – und der Haftgrund der erheblichen Fluchtgefahr
In einem Antrag auf Anordnung der Überstellungshaft nach Art. 28 Abs. 2 Dublin-III-VO ist nicht darzulegen, dass und weshalb der Zielstaat nach der Dublin-III-VO zur Aufnahme verpflichtet ist, insbesondere auch nicht, ob die Überstellungsfrist noch läuft. Der Haftrichter ist an die Verwaltungsakte, die der Überstellung zugrunde liegen, gebunden. Er hat
LesenAbschiebungshaft, Haftantrag – und die Angaben zur Haftdauer
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
LesenDie Dauer der Überstellungshaft – und der Haftantrag
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
LesenAbschiebungshaft – und der erforderliche Haftantrag
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
LesenAbschiebungshaft – und das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG Darlegungen
LesenVerlängerung der Abschiebungshaft – und der Haftantrag
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zur Erforderlichkeit der Haft, zur
LesenAbschiebehaft – einstweilige Anordnung oder Hauptsacheentscheidung?
Über die Sicherungshaft gegen einen Betroffenen darf nicht im Hauptsacheverfahren entschieden werden, wenn die beteiligte Behörde eine Entscheidung im Verfahren der einstweiligen Anordnung beantragt hat. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 51 Abs. 1 Satz 1, § 427 FamFG steht nämlich einem Antrag auf Erlass einer Haftanordnung
LesenDie Dauer Abschiebungshaft – und der erforderliche Haftantrag
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
LesenAbschiebungshaft – und die Begründung des Haftantrags
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
LesenAbschiebungshaft – und der zulässige Haftantrag
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
LesenAbschiebungshaft – und die Erforderlichkeit der beantragten Haftdauer
Der Haftantrag genügt in Bezug auf die Erforderlichkeit der beantragten Haftdauer nicht den Anforderungen des § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG, wenn er nicht erkennen lässt, warum die zur Vorbereitung der Abschiebung notwendigen Verfahrensschritte voraussichtlich einen Zeitraum von drei Monaten beanspruchen werden. Eine nachvollziehbare Darlegung ist nach
LesenAbschiebehaft – und die „verbrauchte“ Abschiebungsandrohung
Eine Abschiebungsandrohung wird nicht durch die tatsächlich erfolgte Abschiebung „verbraucht“, sondern kann nach einer Wiedereinreise wiederum Grundlage einer neuen Abschiebung sein. So fehlte es im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nicht an der als Vollstreckungsvoraussetzung notwendigen Abschiebungsandrohung: Grundlage der Haft war die Abschiebungsandrohung vom 08.03.2011. Diese ist durch die Abschiebung
LesenAbschiebehaft – und der mangelhafte Haftantrag
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
LesenAbschiebungshaft – und die erforderliche Begründung des Haftantrags
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
LesenRücküberstellungshaft – und der erforderliche Haftantrag
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist wovon auch das Beschwerdegericht ausgeht eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen,
LesenAbschiebehaft – und die Heilung von Antragsmängeln in der Beschwerdeinstanz
Die Heilung der Mängel des Haftantrags tritt erst mit der Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Fortdauer der Haft ein, also nicht schon mit der Ergänzung des Haftantrags oder der Anhörung des Betroffenen dazu. Das Beschwerdegericht hat dem Betroffenen vor dem Anhörungstermin die Beschwerdeerwiderung sowie sämtliche schriftliche Nachträge der beteiligten Behörde
LesenAbschiebungshaft – und der unzureichende Haftantrag
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
LesenAbschiebungshaft – und die Anforderungen an den Haftantrag
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
LesenAusreisegewahrsam – und der erforderliche Antrag der Behörde
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Die ordnungsgemäße Antragstellung der Behörde nach § 417 FamFG stellt eine Verfahrensgarantie dar, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert. Das gilt nicht nur, wenn der Haftantrag nicht den in §
LesenAbschiebehaft – und die Begründung des Haftantrags
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
LesenAbschiebungshaft – und das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft
Der Haftantrag muss nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung Ausführungen dazu enthalten, ob das nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderliche Einvernehmen der Staatsanwaltschaft vorliegt, wenn sich aus dem Antrag selbst oder den ihm beigefügten Unterlagen ohne weiteres ergibt, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist. Der Haftantrag ist unzulässig, wenn
LesenAbschiebungshaft, der erforderliche Haftantrag – und die Heilung von Antragsmängeln
Mängel des Haftantrages können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Aboder Zurückschiebung des Ausländers und zu der erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt.
LesenAbschiebungshaft – und die Mindestanforderungen an den erforderlichen Haftantrag
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
LesenAbschiebungshaft, der fehlende Haftantrag – und die nachträgliche Heilung im Haftaufhebungsverfahren
Eine Haftanordnung darf nicht ergehen, wenn es an einem zulässigen Haftantrag fehlt. Dies ist auch der Fall, wenn die Angaben der beteiligten Behörden in dem Haftantrag vom 05.05.2017 zur erforderlichen Dauer der Haft (§ 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG) unzureichend sind. Auf die Einwände gegen die Anordnung
LesenAnordnung von Zurückweisungshaft – und der Haftantrag
Auch die Anordnung von Zurückweisungshaft ist nach § 15 Abs. 5 Satz 1, § 106 Abs. 2 AufenthG nur zulässig, wenn der Haftantrag der beteiligten Behörde den in § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG bestimmten gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Diesen Anforderungen genügte im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen
LesenRücküberstellungshaft – und die Frage des milderen Mittels
Die Haftanordnung ist nicht deshalb zu beanstanden, weil die Haftrichterin nicht zusätzlich erläutert hat, dass und aus welchen Gründen ein milderes Mittel, mit dem der Zweck der beantragten Haft in ebenso ausreichender Weise erreicht werden kann, nicht zur Verfügung steht. Zwar dürfte in einem solchen Fall nach Art. 28 Abs.
LesenRücküberstellung eines Flüchtlings – Haftantrag und Rücküberstellungsverfügung
Das Vorliegen einer Rückkehrentscheidung gehört zu den Vollstreckungsvoraussetzungen, die nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG in dem Haftantrag darzulegen sind. Dieser Anforderung genügt ein Haftantrag der beteiligten Behörde, in dem es unter anderem heißt: „Eine entsprechende Zurückschiebungsverfügung wurde ihm [der Betroffene] bereits eröffnet und ausgehändigt.“. Dies
LesenRücküberstellung eines Flüchtlings – und das Eurodac-Register
Die beteiligten Behörden und die Haftgerichte können sich im Grundsatz auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten in dem Eurodac-Register verlassen und insbesondere darauf vertrauen, dass ein als offen ausgewiesenes Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat das Amtsgericht festgestellt, dass der Betroffene den
LesenRücküberstellung eines Flüchtlings – und die Anhörung durch das Beschwerdegericht
Das Beschwerdegericht muss den Betroffenen grundsätzlich nicht erneut anhören, wenn es den unter Anhörung des Betroffenen festgestellten Sachverhalt lediglich einem anderen der gesetzlich festgelegten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer (erheblichen) Fluchtgefahr zuordnen will als das Amtsgericht. Die Abschiebungs- oder Rücküberstellungshaft darf zwar nicht auf einen neuen Haftgrund gestützt werden, ohne
LesenRücküberstellungshaft – wegen des Weiterreise des Flüchtlings in ein anderes Land
Die Vorschrift des § 2 Abs. 15 Satz 2 AufenthG setzt eine Belehrung des Betroffenen darüber, dass er vor Abschluss des Verfahrens im Erstaufnahmestaat nicht in einen anderen Mitgliedstaat reisen darf, nicht voraus. Nach § 2 Abs. 15 Satz 1 i.V.m. Abs. 14 Nr. 1 AufenthG kann ein Anhaltspunkt für
LesenAbschiebehaft – und die Mängel des Anhörungsprotokolls
Eine Rüge des Betroffenen, seine Anhörung durch das Amtsgericht gemäß § 420 FamFG leide an einem schwerwiegenden Mangel, weil das Anhörungsprotokoll keinen Vermerk darüber enthalte, ob die Anhörung und die Bekanntgabe in öffentlicher oder nicht öffentlicher Sitzung erfolgt seien, ist unbegründet. Das Fehlen dieser Angabe besagt nämlich nur, dass das
LesenAbschiebehaft – und der erforderliche Haftantrag
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
LesenRücküberstellungshaft – und die Fluchtgefahr
Bei der Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 (Dublin-III-Verordnung) kann die Haftanordnung nicht auf § 62 Abs. 3 AufenthG gestützt werden. Im Anwendungsbereich der Dublin-III-Verordnung dürfen die Mitgliedstaaten nach dessen Art. 28 Abs. 2
LesenAbschiebehaft – Haftantrag und voraussichtliche Haftdauer
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
LesenEinwände gegen die Anordnung der Abschiebehaft – und der Haftaufhebungsantrag
Der Haftaufhebungsantrag gemäß § 426 Abs. 1 FamFG kann nicht nur auf neue Umstände, sondern auch auf Einwände gegen die Anordnung der Haft gestützt werden. Die Haftanordnung ist wegen Defiziten des Haftantrags, Verfahrensfehlern bei der Anordnung der Haft oder Fehlern der Haftanordnung nicht nach § 426 FamFG aufzuheben, wenn die
LesenAbschiebehaft – und die erforderlichen Darlegungen im Haftantrag
Der Haftantrag muss ausreichende Darlegungen zur erforderlichen Haftdauer (§ 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG) enthalten. Dies umfasst auch Angaben zu den einzelnen Schritten zur Vorbereitung der Abschiebung im konkreten Fall und die insoweit jeweils anzusetzenden Zeiträume. Solche Angaben sind unverzichtbar, weil die Haft nach § 62 Abs.
LesenAbschiebehaft, ihre Dauer – und die Zulässigkeit des Haftantrags
Zulässig ist ein Haftantrag nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG nur, wenn er auch Darlegungen zur erforderlichen Dauer der Freiheitsentziehung enthält. Zwar dürfen die Ausführungen dazu knapp gehalten sein, sie müssen aber die für die richterliche Prüfung des Falls wesentlichen Punkte ansprechen. Fehlt es daran, darf
LesenAbschiebehaft – und die Begründungspflicht der Ausländerbehörde
Die beteiligte Behörde genügt den Anforderungen des § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 FamFG, wenn sie darlegt, weshalb sie die beantragte Sicherungshaft für erforderlich hält. Sie muss nicht zusätzlich erläutern, dass und aus welchen Gründen ein milderes Mittel, mit dem der Zweck der beantragten Haft in ebenso ausreichender
LesenAbschiebehaft – und die Angaben zur Haftdauer im Haftantrag
Sicherungshaft darf nur angeordnet werden, wenn der Haftantrag den Anforderungen des § 417 Abs. 2 FamFG nicht genügt. Denn ein diesen Anforderungen nicht entsprechender Haftantrag bietet keine Grundlage für die Anordnung von Abschiebungshaft. In dem Haftantrag muss nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG unter anderem die
LesenAbschiebehaft – und die voraussichtliche Haftdauer
Die Anordnung der Abschiebungshaft verletzt den Betroffenen bereits dann in seinen Rechten, wenn es an einem zulässigen Haftantrag fehlte und dieser Mangel während des Verfahrens nicht behoben worden ist. Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der
LesenAbschiebehaft – und der unzulässige Haftantrag
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
LesenAbschiebehaft, Haftantrag – und die Darlegungen zur voraussichtlichen Haftdauer
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
Lesen