Haftbeschwerde der Beate Zschäpe

Die Beschwerde der Beschuldigten Beate Zschäpe gegen den Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2011 wird verworfen.

So die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Zwickau vom 7. November 2011, der durch den Haftbefehl des Bundesgerichtshofs

Artikel lesen