Oberlandesgericht Frankfurt am Main- Eingangsbereich

Das überlange Haftprüfungsverfahren

Vor dem Bundesverfassungsgericht war die Verfassungsbeschwerde eines Untersuchungsgefangen wegen überlanger Dauer des Haftprüfungsverfahrens erfolgreich.

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde stattgegeben und festgestellt, dass der Untersuchungsgefangenen aufgrund der überlangen Dauer des Haftprüfungsverfahrens in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt ist.

Der

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Überhaft – und die Haftprüfung

Prüfungsgegenstand im Haftprüfungsverfahren ist nur der nach § 122 Abs. 1 StPO vorgelegte Haftbefehl.

Hieran fehlt es, wenn das Gericht einen in einem weiteren – inzwischen verbundenen – Verfahren erlassenen Haftbefehl ausdrücklich nicht vorlegt, sondern auf diesen in seinem Vorlagebeschluss

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Fortdauer der Untersuchungshaft: Infinus-Manager

Bei weiterhin dringendem Verdacht eines Kapitalanlagebetrugs mit einer Vielzahl Geschädigter und einem hohen Schadensumfang besteht aufgrund einer drohenden Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und möglicher Regressforderungen der Haftgrund der Fluchtgefahr. Finden überaus umfangreiche Ermittlungen statt, ist das Beschleunigungsgebot in Haftsachen nicht

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