Justizvollzugsanstalt München, Jugendarrestanstalt

Menschenwürdige Unterbringung von Gefangenen – und die Abfertigung im PKH-Verfahren

Die Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von Gefangenen ins Prozesskostenhilfeverfahren ist unzulässig.

Dies entschied das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde, die die erstinstanzliche Abweisung einer Amtshaftungsklage gegen den Freistaat Bayern wegen menschenunwürdiger Unterbringung in Untersuchungshaft und die Zurückweisung eines Antrags

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5 m² Haftraum

Die Unterbringung eines Strafgefangenen in einer 5 m² „großen“ Einzelzelle (einschließlich einer nicht abgetrennten Toilette) ist menschenunwürdig.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverfassungsgericht ein Urteil des Berliner Kammergerichts in einem Amtshaftungsverfahren wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung in der JVA Tegel teilweise

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