Haftung für hinterzogene Milchabgabe

Die Frage, ob andere Personen als der jeweilige Milcherzeuger, die an der Hinterziehung von Milchabgaben mitgewirkt haben, als Haftungsschuldner für die hinterzogenen Abgaben herangezogen werden können, ist nicht grundsätzlich klärungsbedürftig, weil sie nach den maßgebenden Vorschriften eindeutig zu beantworten und

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Übernahme der Gerichtsvollzieherkosten

Auch im Verwaltungsrecht haftet der Antragsteller eines Vollstreckungsverfahrens (Gläubiger) als Gesamtschuldner nach § 169 Abs. 1 VwGO auch für die vom Gerichtskostenrecht erfassten Auslagen des Vollstreckungsverfahrens (hier: die Gerichtsvollzieherkosten).

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, wo in einem Fall der

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