Halbwaisenrente für ein Stiefkind

Ein Anspruch auf Halbweisenrente für ein Stiefkind kann auch dann bestehen, wenn das verstorbene Stief-Elternteil sich kurz vor seinem Tod umgemeldet hat. Denn allein seine polizeiliche Ummeldung ohne einen sich anschließenden auch tatsächlich durchgeführten Umzug, lässt nicht den Schluss zu,

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