Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag, die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg und anderer Bundesländer „für Genesene für nichtig zu erklären und außer Vollzug zu setzen“, abgelehnt. Der Antrag wurde dem Grundsatz der Subsidiarität verfassungsgerichtlicher Verfahren nicht gerecht (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG). Danach sind Betroffene auch bei
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